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Ratgeber

Campinglampe mit Akku oder Batterie: Kälte, Lagern, Recht

Akku oder Batterie für die Campinglampe: Ladegrenzen der Zellen bei Kälte, Lagerung nach UBA, Rückrufe, BattDG und Akkutausch ab 2027, Licht bei Stromausfall.

Eine Lithium-Ionen-Zelle vom Typ 18650, wie sie in vielen Akku-Laternen steckt, darf nach dem Datenblatt von Panasonic nur zwischen 0 und 45 °C geladen werden, und unter 10 °C nur mit 0,25 C, also mit einem Viertel der Kapazität je Stunde. Entladen darf man dieselbe Zelle bis −20 °C. Für eine Laterne im Spätherbst heißt das: Sie leuchtet noch, wenn draußen Frost herrscht, aber sie lässt sich dann nicht laden, jedenfalls nicht nach den Vorgaben des Zellherstellers. Samsung nennt für seine 21700-Zelle dieselben Lade- und Entladegrenzen, ohne eigene Stufe unter 10 °C. Eine Ladetemperatur nennt dagegen keine der 31 erfassten Herstellerseiten von Campinglampen. Diese Seite stellt deshalb zusammen, was Datenblätter von Zellen, das Umweltbundesamt, das Batterierecht, Rückrufe von Behörden und die Herstellerangaben zu 31 Leuchten über die Frage sagen, ob eine Campinglampe mit Akku, mit Batterien, mit Sonne, Kurbel oder Gas betrieben werden sollte, wie man einen Akku über den Winter bringt und was ab Februar 2027 rechtlich neu ist. Alle Quellen wurden am 1. November 2026 abgerufen. Getestet wurde nichts, Preise nennt die Seite nicht.

Akku oder Batterie: wonach Camper suchen

Für den Cluster wurden Google-Vorschläge zu 78 Startbegriffen rund um Campinglampen gesammelt, 421 davon gehören zum Thema. 60 Vorschläge drehen sich um Akku, USB oder Powerbank, etwa „campinglampe akku“, „campinglampe aufladbar“, „campinglampe usb c“ oder „campinglampe akku und batterie“. 16 betreffen Batterien, darunter „campinglampe batteriebetrieben“, „campinglampe aa batterien“ und Fragen zum Batteriewechsel bei Varta- und Tchibo-Leuchten. 45 Vorschläge fragen nach Solar, Kurbel oder Dynamo, häufig mit dem Zusatz „ohne strom“ oder „ohne batterie“, und 19 nach Gas, Petroleum oder Kerze. Suchvolumen zeigen solche Vorschläge nicht; sie belegen nur, dass eine Formulierung gesucht wird.

Aus Suchvorschlägen, Ratgeberseiten und Forenthreads ließen sich für den Cluster 40 Fragen ableiten. Sechs davon gehören hierher: ob Akku oder Batterie die bessere Wahl ist, wie viel Akku eine Lampe am Platz ohne Strom braucht, wie man den Akku über den Winter lagert, ob eine Akku-Laterne bei Kälte funktioniert, wie man die Batterie wechselt und welche Lampe bei einem Stromausfall hilft. Auf die Kältefrage fand die Recherche in der Websuche keine einzige Ratgeberseite mit Quelle. Sie lässt sich nur über die Datenblätter der Zellen beantworten, und das geschieht weiter unten.

In den ausgewerteten Foren steht ein Erfahrungssatz, der sich nicht prüfen lässt: Billige Akkus seien nach einer Saison schwach, schreibt etwa ein Nutzer auf campen.de. Eine Messung dazu gibt es nicht, und welche Lampe gemeint ist, bleibt offen. Wohl aber erklären die Datenblätter, warum ein Akku, der den Sommer im heißen Auto verbringt, schneller altert als einer im kühlen Keller. Das ist der Teil, den Käufer selbst in der Hand haben.

Vier Fragen beantwortet keine der für den Cluster geprüften Ratgeberseiten: wie sich der Akku bei Kälte verhält, wie man ihn lagert, wie lange das Laden dauert und was Behörden für den Stromausfall raten. Keiner der gefundenen Tests von promobil, AUTO BILD oder OutdoorGearLab hat eine Ladezeit gemessen. Diese Seite schließt die Lücken, soweit Quellen sie hergeben, und sagt, wo nicht.

Sieben Energiequellen im Überblick

Wer „Akku oder Batterie“ fragt, meint meist zwei Möglichkeiten. Tatsächlich bieten die 31 Leuchten, deren Herstellerdaten für den Cluster erhoben wurden, mindestens fünf verschiedene Lösungen, und dazu kommen Sonne, Kurbel und Gas. Die Tabelle ordnet sie, bevor die einzelnen Abschnitte ins Detail gehen.

Energiequellen von Campinglampen nach Herstellerangaben und Datenblättern (abgerufen 01.11.2026)
QuelleBeispiele laut HerstellerWas die Unterlagen hergeben
Einwegbatterien AA, AAA, DANSMANN CL200B (4 × AA), CL600B (4 × D), Varta L10 (4 × AA), Black Diamond Moji (3 × AAA)Batterien bei ANSMANN „nicht enthalten“; Kapazität und Kälteverhalten nennt kein Hersteller
NiMH-Akkus im Batteriefachjede Leuchte mit AA-Fach, etwa eneloop AAeneloop: mindestens 2.000 mAh, 1,2 V, Laden 0–40 °C, Entladen −20 bis 50 °C
Lithium-Ionen fest verbautGoal Zero Lighthouse 600, Fenix CL20R und CL28R, Nitecore LR40, Varta L20RKapazität meist in mAh, selten in Wh; Lade- und Betriebstemperatur fast nie
Lithium-Ionen wechselbarBrennenstuhl GL 400 AS, Fenix CL26R und CL26R Pro, CL30R, Barebones Railroad LanternZellformat 18650 oder 21700 genannt; Datenblätter der Zellhersteller gelten
Lithium-Polymer flachGoal Zero Crush Light und Crush Light Chroma1,85 Wh, Laden mit 5 V und 0,5 A
Sonne und Kurbel als NachladungBioLite Luci, Goal Zero Crush, Brennenstuhl GL 400 AS, Lighthouse 600 mit Kurbelspeist nur den eingebauten Akku; Herstellerladezeiten unabhängig nicht gemessen
Gas oder PetroleumGas- und Petroleumlaternenkein Akku, aber Verbrennung im Raum; eigene Seite

Zwei Dinge fallen schon in dieser Übersicht auf. Erstens hängt die Wahl zwischen Akku und Batterie weniger an der Chemie als an der Bauweise: Eine Leuchte mit Batteriefach kann Einwegzellen und Akkus aufnehmen, eine Leuchte mit wechselbarer 18650-Zelle kann eine geladene Ersatzzelle aufnehmen, eine Leuchte mit fest verbautem Akku nur ein Ladekabel. Zweitens beziehen sich fast alle Zahlen zur Kälte auf Zellen, nicht auf Leuchten. Was eine Laterne bei −5 °C tut, steht auf keiner Produktseite, die für diesen Cluster ausgewertet wurde; zwei Hersteller nennen immerhin eine Betriebstemperatur.

Wattstunden statt Milliamperestunden: der Rechenweg

Milliamperestunden sagen ohne die Spannung wenig über den Energieinhalt. Eine NiMH-Zelle arbeitet mit 1,2 V, eine Lithium-Ionen-Zelle mit 3,6 oder 3,7 V. Der Rechenweg ist einfach: Kapazität in Amperestunden mal Nennspannung ergibt Wattstunden. So lassen sich ein Batteriefach und ein eingebauter Akku vergleichen, und so lässt sich auch prüfen, ob zwei Herstellerangaben auf derselben Seite zueinander passen.

Energieinhalt nach Hersteller- und Datenblattangaben; Wattstunden mit Stern sind eigene Rechnung (mAh × V)
Zelle oder LeuchteKapazität laut QuelleSpannungEnergie
eneloop AA, eine Zellemin. 2.000 mAh1,2 V2,4 Wh*
Vier eneloop AA im Fach4 × 2.000 mAh1,2 V je Zelle9,6 Wh*
Panasonic NCR18650Bmin. 3.200 mAh3,6 V11,5 Wh*
Brennenstuhl GL 400 AS (18650)3.000 mAh3,6 V10,8 Wh*
Samsung INR21700-50Emin. 4.900 mAh3,6 V17,6 Wh*
Goal Zero Lighthouse 6005.200 mAh3,65 V18,98 Wh laut Hersteller
Barebones Railroad Lantern2 × 18650, 4.400 mAh–16,28 Wh laut Hersteller
BioLite AlpenGlow 5006.400 mAh–23,6 Wh laut Hersteller
Goal Zero Crush Light500 mAh–1,85 Wh laut Hersteller

Vier AA-Akkus mit je 2.000 mAh speichern also rechnerisch etwas weniger Energie als eine einzige 18650-Zelle, obwohl die Zahl auf der Packung zusammengezählt 8.000 mAh lautet. Wer eine Batterieleuchte mit einer Akkuleuchte vergleicht, sollte deshalb nie Milliamperestunden nebeneinanderstellen. Für Einwegbatterien lässt sich die Rechnung auf dieser Seite nicht aufmachen: Ein frei abrufbares Datenblatt einer Alkaline-Zelle liegt den Dossiers dieses Clusters nicht vor, und eine Kapazität für ihre Mono- oder Mignonzellen nennen weder ANSMANN noch Varta.

Beim Lighthouse 600 geht die Herstellerrechnung auf: 5,2 Ah mal 3,65 V ergeben 18,98 Wh, genau die angegebene Zahl. Bei der Barebones-Laterne ergeben 4,4 Ah mal 3,7 V die angegebenen 16,28 Wh, die Seite nennt die Spannung aber nicht ausdrücklich, das ist also eine Rückrechnung (eigene Rechnung). Dass die Zahlen konsistent sind, sagt nichts über die tatsächliche Kapazität. Stiftung Warentest maß 2022 an einer Powerbank, die mit 20.100 mAh beworben war, umgerechnet nur 14.760 mAh, das sind rund 27 Prozent weniger (eigene Rechnung). Eine vergleichbare Kapazitätsmessung an Campinglampen fand die Recherche nicht.

Wofür die Wattstunden taugen, zeigt die Gewichtsangabe von Panasonic: 243 Wh je Kilogramm für die Zelle. Eine 18650 mit 11,5 Wh wiegt danach rund 47 Gramm (eigene Rechnung). Das Gewicht einer Laterne kommt also nur zu einem kleinen Teil vom Akku; den Rest machen Gehäuse, Optik, Elektronik und Schirm aus. Wer am Gewicht sparen will, findet die Unterschiede eher bei den kleinen Leuchten auf der Vergleichsseite zu Zeltlampen nach Gewicht und Aufhängung als in der Wahl der Zellchemie.

Wie viele Abende ein Akku hält: Bemessung aus der Herstellerlaufzeit

Die Frage aus den Foren lautet meist nicht „wie viele Wattstunden“, sondern „wie viele Abende“. Die Antwort ergibt sich aus der Laufzeit je Stufe, die viele Hersteller angeben, geteilt durch die Stunden, die die Lampe am Abend brennt. Der Rechenweg: Abende gleich Laufzeit auf der gewählten Stufe geteilt durch Stunden je Abend. Er setzt voraus, dass die Herstellerlaufzeit stimmt und dass die Temperatur im angegebenen Bereich bleibt; was eine Laufzeitangabe nach dem Messprotokoll ANSI/PLATO FL1 genau bedeutet und warum sie bei 10 Prozent Restlicht endet, erklärt die Seite zu Lumen, Lux und Laufzeitangaben.

Abende je Ladung bei vier Stunden Licht am Abend, eigene Rechnung aus Herstellerlaufzeiten
LeuchteLaufzeit hoch laut HerstellerAbende hochLaufzeit niedrig laut HerstellerAbende niedrig
Goal Zero Lighthouse 600, eine Seite5 hgut 1320 h80
BioLite AlpenGlow 5005 hgut 1bis 200 h50
Vango Superstar 500 Recharge10 h2,5100 h25
Black Diamond Orbiter 4502 h0,5120 h30
Barebones Railroad Lantern3,5 hknapp 1über 100 hüber 25

Der Abstand zwischen den Spalten ist der eigentliche Befund. Auf der höchsten Stufe reicht keine dieser Leuchten länger als zweieinhalb Abende, auf der niedrigsten Stufe reichen die meisten für einen Urlaub. Wer also fragt, wie viel Akku eine Lampe am Platz ohne Strom braucht, sollte zuerst fragen, wie hell sie dort leuchten muss. Die Laufzeit auf der niedrigsten Stufe ist die Zahl, an der die Frage „Akku oder Batterie“ für viele Camper gar nicht erst entsteht.

Aus Wattstunden und Laufzeit lässt sich außerdem die mittlere Leistungsaufnahme zurückrechnen. Beim Lighthouse 600 ergeben 18,98 Wh geteilt durch 5 Stunden rund 3,8 W auf der hohen Stufe einer Seite, geteilt durch 320 Stunden rund 0,06 W auf der niedrigsten (eigene Rechnung). Bei der Barebones-Laterne führen 16,28 Wh und 3,5 Stunden auf rund 4,7 W, während der Hersteller für das Edison-Filament 3,2 W nennt. Woher die Differenz kommt, erklärt die Herstellerseite nicht; Verluste in der Elektronik wären eine Erklärung, belegt ist sie nicht.

Bei Kälte verschiebt sich die Rechnung. Die Battery University, eine Wissensseite des Batterieprüftechnik-Herstellers Cadex und damit keine Primärquelle, schreibt, ein Akku, der bei 27 °C 100 Prozent liefert, bringe bei −18 °C typischerweise nur noch etwa 50 Prozent. Übertragen auf die Tabelle heißt das: Wer bei Frost plant, rechnet vorsichtshalber mit der Hälfte der Abende (eigene Rechnung aus einer Sekundärangabe). Die Datenblätter von Panasonic und Samsung zeigen das Kälteverhalten nur als Kurve, deren Werte sich nicht als Zahl ablesen ließen.

Was die Zell-Datenblätter über Kälte und Wärme sagen

Die genauesten Temperaturangaben zu Lampenakkus stehen nicht bei den Lampenherstellern, sondern in den Datenblättern der Zellen. Drei davon liegen dieser Seite zugrunde, dazu ein Datenblatt einer Lithium-Eisenphosphat-Batterie, die keine Lampenzelle ist, aber zeigt, dass auch diese Chemie dieselbe Ladeuntergrenze hat.

Temperaturgrenzen laut Datenblatt (Herstellerangaben, abgerufen 01.11.2026)
ZelleLadenEntladenLagern
Panasonic NCR18650B, Li-Ion0 bis 45 °C, unter 10 °C nur 0,25 C−20 bis 60 °C−20 bis 50 °C
Samsung INR21700-50E, Li-Ion0 bis 45 °C−20 bis 60 °C an der Zelloberfläche1 Jahr −20 bis 23 °C, 3 Monate bis 45 °C, 1 Monat bis 60 °C
eneloop AA BK-3MCDE, NiMH0 bis 40 °C−20 bis 50 °C–
Wattstunde LIX 300 BS, LiFePO4 12,8 V (keine Lampenzelle)0 bis 45 °C−20 bis 60 °C15 bis 35 °C

Alle vier Datenblätter, die drei Chemien abdecken, ziehen dieselbe Grenze: unter 0 °C kein Laden. Beim Entladen reichen alle bis −20 °C. Für eine Campinglampe bedeutet das, dass eine Frostnacht das Leuchten nach den Datenblättern nicht verbietet, wohl aber das Nachladen am Morgen im ungeheizten Vorzelt. Bei Panasonic kommt eine zweite Grenze hinzu: Zwischen 0 und 10 °C darf nur mit 0,25 C geladen werden, also mit einem Viertel der Kapazität je Stunde. Für eine 3.200-mAh-Zelle sind das 800 mA, und eine Vollladung dauert damit mindestens vier Stunden, vor Verlusten (eigene Rechnung).

Das Samsung-Datenblatt trägt den Vermerk „Tentative“ und stammt von 2018; es ist eine vorläufige Fassung, die von einem Händler bereitgestellt wird. Es ist trotzdem aufschlussreich, weil es die Lagerung nach Dauer staffelt: Je länger eine Zelle liegt, desto niedriger soll die Höchsttemperatur sein, für ein Jahr bis 23 °C. Panasonic nennt für die Lagerung nur eine Spanne von −20 bis 50 °C ohne Dauer. Zwischen den beiden Datenblättern besteht kein Widerspruch, Samsung ist nur genauer.

Eine Lithium-Eisenphosphat-Zelle in einer Campinglampe nennt keiner der 31 erfassten Hersteller. Wer in Foren liest, LiFePO4 sei bei Kälte unempfindlich, findet in dem einen vorliegenden Datenblatt keine Bestätigung: Laden ebenfalls erst ab 0 °C. Zahlen zum Kapazitätsverlust dieser Chemie bei Frost tauchten in der Recherche nur als Suchtreffer auf und wurden nicht verwendet.

Betriebstemperatur: was zwei Lampenhersteller angeben

Unter den Leuchten dieses Clusters nennen nur zwei der für diese Seite nachgelesenen Herstellerunterlagen eine Betriebstemperatur. Goal Zero gibt für die Lighthouse 600 einen Bereich von 0 bis 40 °C an. Brennenstuhl nennt in der Bedienungsanleitung der GL 400 AS eine Betriebstemperatur von −10 bis +40 °C; die Zeile zur Lagertemperatur ist im abgerufenen Dokument leer. Bei allen anderen Leuchten fehlt eine solche Angabe in den erhobenen Herstellerdaten.

Der Unterschied ist für den Gebrauch erheblich. Die Lighthouse 600 ist nach Herstellerangabe nicht für Frost gedacht, obwohl ihre Zelle nach den allgemeinen Datenblättern bis −20 °C entladen werden könnte. Die Gründe nennt Goal Zero nicht; denkbar sind Elektronik, Akkuschutz oder die Kurbel, belegt ist keiner davon. Die Brennenstuhl-Leuchte ist nach Anleitung bis −10 °C zugelassen, hat aber einen wechselbaren 18650-Akku. Wer im Winter zeltet, kann bei ihr eine Ersatzzelle warm in der Jacke tragen, bei der Lighthouse nicht.

Für Käufer folgt daraus eine einfache Regel: Wo der Hersteller keine Betriebstemperatur nennt, ist die Lampe für Frost nicht ausgewiesen, auch wenn sie dort wahrscheinlich leuchtet. Eine Nachfrage beim Hersteller vor dem Kauf ist für Wintercamping der einzige Weg zu einer belastbaren Angabe. Die Datenblätter der Zellen sagen nur, was die Chemie aushält, nicht, was die Leuchte drumherum verträgt.

Laden im Vorzelt, im Auto, am Platz

Das Umweltbundesamt hat in seinem Ratgeber zu Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus, zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2023, mehrere Regeln für das Laden aufgeschrieben, die sich auf den Campingplatz übertragen lassen. Geladen werden soll nur mit Ladegerät und Kabel, die für das Gerät vorgesehen sind, möglichst an einem Ort mit Rauch- oder Brandmelder und ohne brennbare Materialien in der Nähe. Man soll beim Laden in der Nähe bleiben und nicht während des Schlafens laden. Nach dem Laden gehört das Ladegerät vom Netz.

In einem Zelt ist fast alles brennbar, und einen Rauchmelder hat es selten. Das spricht dafür, Lampen tagsüber zu laden, während jemand dabei ist, und nicht über Nacht neben dem Schlafsack (eigene Folgerung aus dem UBA-Rat). Im Wohnmobil oder Wohnwagen sieht es anders aus, wenn ein Rauchmelder verbaut ist; die Regel, nicht im Schlaf zu laden, gilt dort genauso. Die Frage ist keine theoretische: Die Rückrufe, die weiter unten stehen, betreffen auffallend oft das Laden.

Brennenstuhl schreibt in der Anleitung der GL 400 AS ausdrücklich, dass die Leuchte während des Ladens und während der Benutzung des USB-Ausgangs nicht spritzwassergeschützt nach IP44 ist, weil die Ladebuchse unter einer Verschlusskappe liegt, die dann offen steht. Nach dem Laden soll die Kappe unbedingt wieder geschlossen werden. Für den Platz heißt das: Laden bei Regen nur unter Dach, und vor dem Aufhängen im Freien die Kappe prüfen. Die Schutzart einer Leuchte gilt nur, solange alle Öffnungen geschlossen sind; was die IP-Ziffern sonst bedeuten, steht auf der Vergleichsseite der Akku-Campinglampen, wo sie für jedes Modell aufgeführt sind.

Im Auto kommt die Temperatur hinzu. Das UBA nennt die Ablage hinter der Windschutzscheibe ausdrücklich als ungünstigen Ort, und Temperaturen über +50 °C sollen vermieden werden. Wer die Lampe über den Zigarettenanzünder oder einen USB-Anschluss im Auto lädt, lädt sie deshalb besser im Fußraum oder im Kofferraum als auf dem Armaturenbrett in der Sonne (eigene Folgerung). An einem Wintermorgen gilt das Umgekehrte: Ein Akku, der die Nacht im kalten Auto verbracht hat, liegt nach den Datenblättern unter der Ladeuntergrenze, bis er sich erwärmt hat.

Hitze, Sonne und Zyklen

Wärme schadet Lithium-Akkus auf zwei Wegen, und beide sind für Camper relevant. Der erste ist die Lagerung: Das UBA warnt vor Temperaturen über +50 °C und nennt als Beispiele sonnige Gartenschuppen, Ablagen hinter der Windschutzscheibe und sonnige Fahrradstellplätze. Der zweite ist der Gebrauch bei Wärme. Battery University gibt an, dass ein Akku, der bei 30, 40 oder 45 °C zyklisiert wird, im Vergleich zu 20 °C etwa 20, 40 oder 50 Prozent seiner Zyklenzahl verliert. Diese Angabe ist sekundär und nicht an Lampenzellen gemessen; sie zeigt aber die Richtung.

Für Solarleuchten folgt daraus ein Zielkonflikt, den Stiftung Warentest in einer Antwort zu Powerbanks im Februar 2026 benennt: Eine Powerbank gehört nicht in die pralle Sonne, und besser sei ein faltbares Solarmodul mit USB-Anschluss, während der Akku im Schatten liegt. Eine Solarlaterne, bei der Panel und Akku in einem Gehäuse stecken, kann diese Trennung nicht leisten. Was ein kleines Panel im Juli und im Dezember tatsächlich einsammelt, rechnet die Seite zu Solar-Campinglampen mit Ladung nach Monat vor; hier zählt nur, dass das Gehäuse dabei warm wird.

Wie viele Ladezyklen eine Campinglampe übersteht, nennt unter den 31 Leuchten nur Goal Zero, und auch dort nur unbestimmt: „hundreds of cycles“, also Hunderte Ladezyklen, für die Lighthouse 600. Eine unabhängige Zyklenmessung an einer Laterne fand die Recherche nicht. Damit bleibt der Forensatz von der „schwachen“ Lampe nach einer Saison unprüfbar. Belegt ist nur, was ihn wahrscheinlicher macht: Wärme, Tiefentladung und dauerhaft volle Ladung, alle drei nach den Hinweisen des UBA.

Über den Winter: halb voll, kühl, trocken

Zur Lagerung ist das Umweltbundesamt die deutlichste Quelle. Akkus und Geräte sollen möglichst bei 10 bis 25 °C liegen, nicht im Kühlschrank wegen möglicher Kondenswasserbildung, nicht im Außenbereich und nicht in feuchten Räumen. Für die längere Lagerung, als Beispiel nennt das Amt Akku-Gartengeräte über den Winter, empfehlen Hersteller einen Ladestand von etwa 40 bis 50 Prozent. Weil sich ein Akku bei der Lagerung selbst entlädt, soll er rechtzeitig wieder auf etwa 50 Prozent nachgeladen werden, damit keine lebensdauerverkürzende Tiefentladung entsteht.

Auch die Zellhersteller bestätigen die Richtung. Samsung liefert seine 21700-Zelle nach dem Datenblatt mit 30 Prozent Ladung ab Werk aus, also ebenfalls deutlich unter voll. Zwischen 30 und 40 bis 50 Prozent liegt kein echter Widerspruch; beide Quellen sagen „halb geladen, nicht voll“. Auch der Temperaturrahmen passt: Samsung erlaubt für ein Jahr Lagerung höchstens 23 °C, das UBA empfiehlt 10 bis 25 °C. Ein unbeheizter, trockener Kellerraum oder ein Schrank in der Wohnung erfüllt beides, ein Dachboden im Sommer oder ein Gartenhaus im Winter eher nicht (eigene Einordnung).

Die Lampenhersteller formulieren dasselbe als Ladeintervall. Brennenstuhl schreibt für die GL 400 AS, bei längerer Nichtbenutzung solle der Akku ungefähr alle drei Monate aufgeladen werden, um eine lange Lebensdauer zu gewährleisten. Goal Zero nennt für die Lighthouse 600 drei bis sechs Monate, in den FAQ derselben Seite etwa drei Monate. Bei der Lighthouse Micro Charge steht „Charge every 3.6 months“, was nach der Auswertung des Dossiers ein Tippfehler für drei bis sechs Monate sein dürfte. Ein Intervall von drei Monaten trifft sich mit dem Ratschlag des UBA, rechtzeitig nachzuladen; wie stark eine bestimmte Lampe sich in dieser Zeit entlädt, nennt keiner der Hersteller.

Bei Batterieleuchten gilt eine andere Regel, die nicht aus einer Quelle stammt, sondern aus der Bauweise folgt: Einwegbatterien, die über den Winter in einer unbenutzten Lampe stecken, sind eine Stelle, an der etwas auslaufen kann. Wer die Zellen vor dem Einlagern herausnimmt, bewahrt sie getrennt auf und vermeidet, dass Kontakte im Fach leiden (eigene Folgerung; eine Herstellerangabe dazu liegt aus den erhobenen Daten nicht vor). Das UBA beschreibt für ausgelaufene Akkus, sie nur mit Schutzhandschuhen anzufassen und die Reste feucht aufzuwischen.

Einmal ganz leer fahren oder nie? Ein Widerspruch

An einer Stelle widersprechen sich eine Herstelleranleitung und das Umweltbundesamt direkt. Brennenstuhl empfiehlt in der Anleitung der GL 400 AS, den Akku bei der ersten Benutzung einmal vollständig zu entladen und wieder voll aufzuladen, „um eine optimale Funktion zu gewährleisten“. Das UBA schreibt für Lithium-Ionen-Akkus, man solle frühzeitig nachladen, nur bis etwa 90 Prozent laden und vollständiges Entladen und Aufladen vermeiden.

Warum Brennenstuhl den einmaligen Vollzyklus empfiehlt, steht in der Anleitung nicht. Eine mögliche Lesart ist, dass sich die Ladeanzeige der Leuchte dabei auf den Akku einstellt; belegt ist das nicht. Für den Alltag lassen sich beide Aussagen vereinbaren: Ein einziger Vollzyklus zu Beginn, wie ihn der Hersteller verlangt, und danach Nachladen, bevor die Lampe ganz leer ist, wie es das UBA empfiehlt (eigene Abwägung). Wer sich unsicher ist, folgt der Anleitung des eigenen Geräts, denn nur sie kennt dessen Ladeelektronik.

Die 90-Prozent-Regel des UBA ist bei Campinglampen schwer umzusetzen. Ob eine der erfassten Leuchten eine Ladebegrenzung hat, geht aus den Herstellerdaten dieses Clusters nicht hervor, und die Ladeanzeigen zeigen meist nur wenige Stufen. Goal Zero nennt für die Lighthouse 600 einen eingebauten Lade- und Tiefentladeschutz, ohne zu sagen, bei welchem Ladestand er greift. Praktisch bleibt, die Lampe nach dem Laden zeitnah abzustecken, statt sie tagelang am Netz zu lassen; nach dem UBA verringert ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit eingesetztem Akku dessen Lebensdauer, vor allem durch Wärme.

Batterien in der Laterne: AA, AAA, Mono und Akkus im Fach

Fünf der 31 erfassten Leuchten laufen mit Batterien im Fach: die ANSMANN CL200B mit vier Mignonzellen (AA), die ANSMANN CL600B mit vier Monozellen (D), die Varta L10 mit vier AA-Zellen und die Black Diamond Moji und Moji+ mit drei AAA-Zellen oder dem separat erhältlichen Akku BD 1500 (eigene Zählung). ANSMANN schreibt bei beiden Modellen ausdrücklich, die Batterien seien nicht enthalten. Wer eine solche Leuchte kauft, kauft die erste Füllung also dazu und entscheidet dabei, ob Einwegzellen oder Akkus hineinkommen.

Für NiMH-Akkus im Batteriefach liegt ein Datenblatt vor: eneloop AA mit mindestens 2.000 mAh bei 1,2 V, Laden bei 0 bis 40 °C, Entladen bei −20 bis 50 °C. Die obere Ladegrenze liegt damit fünf Grad unter der von Lithium-Ionen. Für Einwegzellen fehlt ein vergleichbarer Beleg. Wie sich eine Alkaline-Zelle bei Frost verhält und wie viel Energie eine Monozelle speichert, ließ sich für diese Seite nicht aus einem frei abrufbaren Datenblatt belegen; deshalb steht dazu hier keine Zahl.

Ein Batteriefach hat einen Vorteil, den keine Zahl ausdrückt: Es macht die Lampe unabhängig von einer Steckdose, solange es Zellen zu kaufen gibt, und es lässt sich bei Kälte mit Zellen bestücken, die vorher in der Jacke steckten. Der Nachteil ist der laufende Verbrauch an Einwegzellen, die nach dem Batterierecht getrennt zurückgegeben werden müssen. Die Suchvorschläge „varta campinglampe batterie wechseln“ und „tchibo campinglampe batterie wechseln“ zeigen außerdem, dass der Wechsel nicht bei jeder Leuchte selbsterklärend ist. Eine Anleitung zum Batteriewechsel für diese beiden Leuchten lag für diese Seite nicht vor.

Die Mischform der Moji-Reihe verdient einen eigenen Satz. Black Diamond bietet die Moji und die Moji+ mit AAA-Fach an, in das wahlweise der Lithium-Ionen-Akku BD 1500 passt, und die Moji R+ mit dem Akku BD 1500 und Micro-USB-Buchse; ob er sich dort herausnehmen lässt, sagt Black Diamond nicht. Wer eine Laterne sowohl im Alltag laden als auch auf Tour mit Einwegzellen versorgen will, findet in solchen Systemen eine Lösung; dieselbe Idee gibt es bei Stirnlampen, wo das Hybridsystem ausführlicher beschrieben ist.

Fest verbaut oder wechselbar: was die Hersteller angeben

Ob sich ein Akku entnehmen lässt, ist für die Lebensdauer einer Lampe die wichtigste Angabe, die in den Herstellerdaten oft fehlt. Über die 31 erfassten Leuchten ergibt sich folgendes Bild (eigene Zählung aus den Herstellerangaben, Stand 01.11.2026):

Akku-Bauweise bei 31 Campinglampen laut Hersteller (eigene Zählung)
BauweiseAnzahl
Akku ausdrücklich wechselbar (18650 oder 21700)5
Batteriefach, teils auch für Akkupack5
Akku ausdrücklich fest verbaut oder integriert5
Akku ohne Angabe zur Entnahme16

Gut die Hälfte der Leuchten lässt die Frage also offen. Wechselbar sind nach Herstellerangabe die Fenix CL26R (eine 18650 oder zwei CR123A), die Fenix CL26R Pro (Akku ARB-L21-5000, Format 21700), die Fenix CL30R (ein bis drei 18650), die Barebones Railroad Lantern (zwei 18650) und die Brennenstuhl GL 400 AS (eine 18650). Wie der Tausch geht, beschreibt Brennenstuhl genau: zwei Kreuzschlitzschrauben lösen, Deckel abnehmen, Akku entnehmen, den neuen in der auf dem Deckel gezeigten Richtung einsetzen und den Deckel wieder festschrauben. Werkzeuglos ist das nicht, aber in fünf Minuten am Campingtisch machbar.

Bei der Barebones-Laterne kommt ein Detail hinzu: Sie lässt sich laut Hersteller auch ohne Akku über 12 V betreiben. Für Wohnmobil und Wohnwagen mit Bordnetz ist das eine Lösung, die das Akkuproblem ganz umgeht. Fest verbaut oder integriert sind dagegen nach Herstellerangabe die Akkus der Goal Zero Lighthouse 600, der Fenix CL20R und CL28R, der Nitecore LR40 und der Varta L20R. Bei der Black Diamond Moji R+ nennt der Hersteller den Akku BD 1500 und eine eingebaute Micro-USB-Buchse, aber nicht, ob der Akku entnehmbar ist.

Warum das zählt, schreibt das UBA selbst: Lithium-Ionen-Akkus seien oft individuell an das Gerät angepasst, Ersatzakkus könnten deshalb nach kurzer Zeit schwer zu beschaffen sein, und die Verfügbarkeit von Ersatzakkus solle man beim Neukauf in die Entscheidung einbeziehen. Eine Lampe mit Standardzelle 18650 oder 21700 hat dieses Problem nicht im selben Maß, weil die Zelle ein verbreitetes Format ist. Eine Lampe mit fest verbautem Akku wird am Ende der Akkulebensdauer als Ganzes zum Altgerät. Brennenstuhl schreibt das sogar für ein anderes Bauteil auf: Die Lichtquelle der GL 400 AS ist nicht ersetzbar; verliert sie ihre Funktion, muss die komplette Leuchte entsorgt werden.

Für Stirnlampen gilt dieselbe Abwägung zwischen festem und entnehmbarem Akku, dort ergänzt um die Frage der Ladebuchse im Feuchten. Wer Laterne und Stirnlampe aus einem Zellvorrat versorgen will, findet auf der Vergleichsseite der Akku-Stirnlampen die Modelle mit entnehmbarem Akku; eine gemeinsame 18650-Reserve für beide Geräte ist eine praktische Folge, keine Herstellerempfehlung.

Micro-USB, USB-C und die Pflicht, die für Leuchten nicht gilt

Bei den Ladeanschlüssen ist das Feld gespalten. Bei fünf der 31 Leuchten nennt der Hersteller Micro-USB: BioLite AlpenGlow 500, Black Diamond Moji R+, Fenix CL20R, CL26R und CL30R. Bei elf nennt er USB-C, darunter die neueren Fenix-Modelle CL26R Pro und CL28R, die Black-Diamond-Orbiter, die BioLite-Luci-Leuchten, Nitecore LR40, Varta L20R und Brennenstuhl GL 400 AS (eigene Zählung). Die übrigen nennen nur „USB“ ohne Steckertyp oder haben keinen Akku. promobil vermerkt beim Testsieger seines Campinglampen-Tests ausdrücklich, dass er noch über Micro-USB geladen wird.

Viele Käufer gehen davon aus, dass USB-C inzwischen Pflicht ist. Für Campinglampen stimmt das nicht. Die Leitlinien der EU-Kommission zur Richtlinie über das einheitliche Ladegerät, veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Mai 2024, beschränken die Pflicht auf Funkanlagen bestimmter Kategorien: Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Spielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Navigationsgeräte und Ohrhörer seit dem 28. Dezember 2024, Laptops seit dem 28. April 2026. Bis 15 W genügt USB-C, darüber muss das Gerät USB Power Delivery unterstützen.

Eine reine Campingleuchte ohne Funk ist keine Funkanlage und fällt in keine dieser Kategorien; sie darf also weiterhin mit Micro-USB oder einem eigenen Stecker verkauft werden (eigene Einordnung aus den Leitlinien). Eine Grauzone bilden Laternen mit eingebautem Bluetooth-Lautsprecher. Die Leitlinien ordnen Geräte mit mehreren Funktionen nach ihrem Hauptverwendungszweck ein; ob eine Lautsprecherlaterne damit als tragbarer Lautsprecher gilt, beantworten sie für diesen Fall nicht ausdrücklich. Diese Seite behandelt das deshalb als offene Frage und nicht als Pflicht.

Für den Kauf bleibt eine praktische Überlegung: Wer am Platz nur ein Kabel und ein Netzteil dabeihaben will, achtet darauf, dass Lampe, Telefon und Powerbank denselben Stecker nutzen. Das ist eine Frage der Bequemlichkeit und der Ersatzteillage, kein Rechtsanspruch. Ein Micro-USB-Kabel ist ein weiteres Teil, das man auf Tour vergessen kann.

Ab 18. Februar 2027: Akkus zum Selbsttauschen, mit Ausnahmen

Die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 ändert die Lage ab 2027. Nach der Zusammenfassung der Wirtschaftskammer Österreich vom 12. Februar 2026 gilt Artikel 11 ab dem 18. Februar 2027: Gerätebatterien müssen dann grundsätzlich vom Endnutzer entnommen und ausgetauscht werden können, „bis auf wenige Ausnahmen“. Der Verordnungstext selbst war auf EUR-Lex für diese Recherche nicht abrufbar; der Wortlaut stammt deshalb aus Kammer- und Prüfdienstleister-Wiedergaben.

Die Ausnahmen hat die EU-Kommission mit einer delegierten Verordnung vom 14. Juli 2026 festgelegt, berichtet TÜV Rheinland. Sie nennt acht Kategorien. Für Campinglampen am wichtigsten ist die erste: Geräte, die „specifically designed to operate primarily in an environment that is regularly subject to splashing water, water streams or water immersion“ sind und gewaschen oder abgespült werden können. Bei Wearables darf der Austausch Fachpersonal vorbehalten bleiben, wenn der Zugang die Wasserdichtheit gefährden würde. In diesen Fällen gilt die Pflicht zur Austauschbarkeit durch Endnutzer nicht.

Ob eine wasserdichte Campinglampe unter die Ausnahme fällt, ist offen. Die aufblasbaren Luci-Leuchten von BioLite sind nach Herstellerangabe IP67, die meisten Fenix-Leuchten IP66; ob sie „vorwiegend“ in einer Umgebung mit regelmäßigem Spritzwasser betrieben werden und ob sie „waschbar“ im Sinne der Ausnahme sind, hängt am genauen Wortlaut, den nur die delegierte Verordnung selbst klärt. Eine Laterne mit IPX4 ist dagegen nur gegen Spritzwasser geschützt; für sie lässt sich die Ausnahme kaum begründen (eigene Einordnung, keine Rechtsberatung).

Für den Kaufzeitpunkt folgt daraus wenig Sicheres. Ob die Regel nur für Geräte gilt, die ab dem Stichtag erstmals in Verkehr gebracht werden, oder auch für Restbestände im Handel, geben die vorliegenden Wiedergaben nicht her. Wer heute eine Lampe mit fest verbautem Akku kauft, kann also nicht darauf bauen, dass ein Nachfolgemodell austauschbar sein wird. Wer Wert auf einen wechselbaren Akku legt, wählt besser jetzt eines der fünf Modelle, die ihn schon haben, statt auf 2027 zu warten (eigene Abwägung).

Altbatterien und Altakkus: Rückgabe nach dem Batterierecht

Seit dem 7. Oktober 2025 gilt in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz, kurz BattDG; so meldet es das Umweltbundesamt. Nach § 6 BattDG müssen Endnutzer Altbatterien getrennt vom Siedlungsabfall erfassen lassen, Geräte-Altbatterien nur über angeschlossene Rücknahme- und Sammelstellen. Das UBA fasst es für Verbraucher so: Alle Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte und Knopfzellen, müssen an Sammelstellen zurückgegeben werden; die Entsorgung im Hausmüll ist verboten.

Die Rückgabe ist einfacher, als viele denken. Sammelboxen müssen nach dem UBA überall dort stehen, wo Batterien verkauft werden, und Händler müssen Altbatterien am oder nahe dem Geschäft unentgeltlich zurücknehmen, und zwar die Arten, die sie führen oder geführt haben, in üblichen Mengen. Erkennbar sind die Sammelstellen am einheitlichen Logo „Batterierücknahme“. Vor der Rückgabe sollen die Pole abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Und wo möglich, sollen Akkus vor der Entsorgung eines Elektroaltgeräts entnommen werden.

Das ist der Punkt, an dem die Bauweise der Lampe am Ende ihres Lebens zählt. Bei einer Leuchte mit wechselbarem 18650-Akku oder Batteriefach kommt die Zelle in die Batteriesammlung und die Leuchte in die Elektroaltgeräte-Sammlung. Bei einer Leuchte mit fest verbautem Akku geht beides zusammen zur Sammelstelle für Elektrogeräte, weil sich der Akku nicht ohne Werkzeug und Risiko entnehmen lässt (eigene Folgerung). Brennenstuhl verweist in der Anleitung der GL 400 AS für die Entsorgung auf die Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Für beschädigte Akkus gelten strengere Regeln. Das UBA rät, defekte, verformte, aufgeblähte, ausgegaste oder ausgelaufene Akkus nicht weiter zu verwenden und nicht zu öffnen, sie aus dem Gerät zu nehmen und umgehend zu entsorgen, am besten direkt bei Mitarbeitenden einer Sammelstelle mit Hinweis auf den Schaden. Für den Transport eignen sich verschließbare Behälter wie Dosen, Eimer oder Schraubdeckelgläser, die auch mit Sand gefüllt werden können. Ein „schmieriger Film“ oder Ablagerungen an den Polen gelten als Warnzeichen.

Aufgeblähter oder ausgelaufener Akku

Ein Akku, der verformt, aufgebläht, ausgegast oder ausgelaufen ist oder einen schmierigen Film an den Polen zeigt, wird nach dem Rat des Umweltbundesamts nicht weiter benutzt und nicht geöffnet, sondern aus dem Gerät genommen und als beschädigt zur Sammelstelle gebracht. Ausgelaufene Zellen nur mit Schutzhandschuhen anfassen und danach die Hände gründlich waschen. Wer Elektrolyt auf die Haut oder in die Augen bekommen hat oder Beschwerden spürt, wendet sich an eine Ärztin oder einen Arzt.

Wenn ein Lampenakku überhitzt: was Rückrufe zeigen

Eine Zählung der Rückrufe zu Campinglampen in der europäischen Datenbank Safety Gate war technisch nicht möglich, weil die Seite ihre Daten nur über eine JavaScript-Anwendung ausliefert. Belegt sind deshalb nur Einzelfälle, überwiegend von der US-Verbraucherschutzbehörde CPSC und von Health Canada. Sie sind keine Statistik, zeigen aber ein Muster.

Rückrufe von Leuchten wegen des Akkus (Behördenangaben, abgerufen 01.11.2026)
Behörde, DatumProduktGefahr laut BehördeUmfang und Vorfälle
CPSC 17-716, 30.11.2016BioLite BaseLantern und BaseLantern XLAkku kann beim Laden überhitzen, Brandgefahrca. 5.900 Stück; 1 Brand mit geringem Sachschaden, keine Verletzten
CPSC 26-183, 15.01.2026Energizer Large Power Indicator Lantern BGAAL9Lithium-Ionen-Akku kann überhitzen, Verbrennungsgefahrca. 4.100 Stück; 1 Überhitzung, keine Verletzten
Health Canada RA-71824, 05.12.2019Pelican 9410 und 9415, Handleuchte im LaternenstilNiMH-Akkupack kann beim Laden explodierenKanada ca. 1.425 + 854 Stück; keine Vorfälle in Kanada
Health Canada RA-67918, 11.10.2018All-Pro und Defiant Solar-Akku-AußenleuchtenAkkus überhitzen, Gehäuse schmilzt, BrandgefahrKanada ca. 12.000, USA ca. 350.000; USA 7 Meldungen

Bei zwei der vier Rückrufe nennt die Behörde ausdrücklich das Laden als Moment der Gefahr, bei BioLite und bei Pelican. Der Pelican-Fall zeigt außerdem, dass das Risiko nicht auf Lithium beschränkt ist; dort betraf es einen NiMH-Akkupack. Beim Energizer-Rückruf rät die Behörde ausdrücklich, die Laterne nicht in den Hausmüll oder in eine Recyclingbox zu werfen; Käufer bekommen eine Erstattung. Alle vier Produkte wurden in Nordamerika verkauft; ob sie in Deutschland erhältlich waren, geht aus den Meldungen nicht hervor.

Aus Europa liegt eine Safety-Gate-Meldung von 2020 vor, die keine Campingleuchte betrifft, aber dasselbe Fehlerbild zeigt: Bei einer Akku-LED-Leuchte saß ein Bauteil auf der Platine zu nah am Lithium-Ionen-Akku, was zu Überhitzung, Verbrennungen oder Brand führen konnte; die Leuchte entsprach nicht der Niederspannungsrichtlinie und der Leuchtennorm EN 60598 und wurde von Endnutzern zurückgerufen. Für Campinglampen selbst fand sich in Europa kein belegter Rückruf; das ist ein Befund der Datenlage, kein Sicherheitsnachweis.

Was Käufer daraus mitnehmen können, ist keine Markenliste, sondern ein Verhalten beim Laden, das genau zu den UBA-Regeln passt: in der Nähe bleiben, nicht im Schlaf laden, nicht auf brennbarem Untergrund. Und wer eine Rückrufmeldung zu seiner Lampe findet, hat in der EU nach der Produktsicherheitsverordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, Anspruch auf eine kostenfreie Abhilfe: Nach der Wiedergabe der Industrie- und Handelskammer Pfalz zu Artikel 37 muss der Verbraucher zwischen mindestens zwei Optionen wählen können, etwa Reparatur, Ersatz oder Erstattung. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Nachladen unterwegs: Powerbank, Kurbel, Sonne

Wer länger als die Laufzeit einer Ladung ohne Steckdose bleibt, braucht eine zweite Energiequelle. Am einfachsten ist eine Powerbank. Stiftung Warentest hat im Januar 2026 24 Powerbanks geprüft und betont, dass die nutzbare Energie in Wattstunden entscheidet, nicht die mAh-Zahl. Die kleinen Modelle lieferten 28,5 bis 35,8 Wh, die großen 58,3 bis 69,9 Wh. Eine kleine Powerbank mit 28,5 Wh enthält damit rechnerisch etwas mehr als den Akku einer BioLite AlpenGlow 500 mit 23,6 Wh, eine große das Zweieinhalb- bis knapp Dreifache; Ladeverluste sind dabei nicht berücksichtigt (eigene Rechnung).

Wie lange das Laden dauert, nennen manche Hersteller. Goal Zero gibt für die Lighthouse 600 etwa sechs Stunden über USB an, bei 5 V und höchstens 1 A, also 5 W. Rein rechnerisch würden 18,98 Wh bei 5 W knapp vier Stunden brauchen (eigene Rechnung); die Differenz zur Herstellerangabe erklärt die Seite nicht. BioLite nennt für die AlpenGlow 500 drei Stunden bei 5 V und 2 A, Brennenstuhl für die GL 400 AS etwa 2,5 Stunden bei 5 V und 2 A, Fenix für die CL26R Pro etwa 3,5 Stunden. Unabhängig gemessen hat eine Ladezeit an Campinglampen keiner der gefundenen Tests. Für Stirnlampen liegt eine solche Messung vor; der Direktvergleich Akku oder Batterie bei Stirnlampen zeigt dort große Unterschiede zwischen Modellen.

Ohne Sonne und Steckdose bleibt die Kurbel als Notlösung. Goal Zero gibt für die Lighthouse 600 eine Kurbelleistung von 1 W bei 120 Umdrehungen je Minute an und als Faustregel: eine Minute Kurbeln für etwa zehn Minuten Licht auf niedriger Stufe. Was das für eine Vollladung heißt und was Solarpanels an Laternen über den Tag liefern, rechnet die Solarseite des Clusters vor.

Eine Laterne kann umgekehrt selbst zur Powerbank werden; die Lighthouse 600, die AlpenGlow 500 und die GL 400 AS haben einen USB-Ausgang. Was das für das Telefon bedeutet und welche Leuchten dafür taugen, ist Thema der Seite zu Campinglampen mit Powerbank-Funktion. Für die Energiebilanz gilt nur: Jede Wattstunde, die ins Telefon fließt, fehlt der Lampe am Abend.

Mit Lampe und Ersatzakku ins Flugzeug

Für Flugreisen nennt Stiftung Warentest in ihrem Beitrag zur Powerbank im Flugzeug die Grenzen, die für lose Lithium-Akkus gelten: Ersatzakkus nur ins Handgepäck, bis 100 Wh ohne Genehmigung, das entspreche etwa 27.000 mAh, darüber nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft und höchstens zwei Stück. Diese Grenzen betreffen Powerbanks und Ersatzzellen, nicht automatisch die Lampe mit eingebautem Akku; für sie gelten die Beförderungsbedingungen der Airline.

Gemessen an den 100 Wh sind alle Campinglampen dieses Clusters klein. Der größte Akku mit Wattstundenangabe, der der AlpenGlow 500, hat 23,6 Wh, also knapp ein Viertel der Grenze (eigene Rechnung). Eine Ersatz-18650 mit rund 11,5 Wh liegt weit darunter. Wer mit einer Laterne mit wechselbarem Akku fliegt, nimmt die Ersatzzelle ins Handgepäck und schützt ihre Pole gegen Kurzschluss; nach dem UBA kann ein Kurzschluss über die äußeren Pole zu Brand oder Explosion führen. Ob eine bestimmte Airline Ersatzzellen in Lampen anders behandelt, muss vor dem Flug bei ihr erfragt werden.

Gas und Petroleum als Energieform

Eine Gas- oder Petroleumlaterne hat kein Akkuproblem, aber ein anderes: Sie verbrennt Brennstoff im Raum. Die US-Gesundheitsbehörde CDC zählt Laternen ausdrücklich zu den Brennstoffgeräten, die nie in Zelt oder Camper gehören, und die Verbraucherschutzbehörde CPSC warnt davor, sie beim Schlafen in Zelten, Campern und Fahrzeugen zu betreiben; der Grund ist Kohlenmonoxid. Wie die Fallzahlen aussehen, welche Kartuschen in welche Laterne passen und was beim Glühstrumpf zu beachten ist, steht auf der Vergleichsseite der Gaslaternen.

Für die Energiefrage ist bei Gas vor allem die Kälte interessant, weil sie dort anders wirkt als beim Akku: Es geht nicht um eine Ladegrenze, sondern darum, ob die Kartusche bei Frost noch genug Gas abgibt. Welche Gasmischung in welcher Kartusche steckt und wie sich das bei Minusgraden bemerkbar macht, behandelt der Ratgeber zum Campingkocher im Winter, denn Laterne und Kocher nutzen dieselben Kartuschen.

Licht bei Stromausfall: was zwei Behördenseiten sagen

Die Frage, welche Lampe bei einem Stromausfall hilft, beantworten deutsche Behörden knapp. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt auf seiner Seite „Vorsorge und Handeln bei Stromausfall“, die kein Datum trägt, zunächst fest: „Licht und Heizung funktionieren nicht mehr.“ Zu Taschenlampen sagt diese Seite nichts; die Checkliste des BBK zur Notfallvorsorge führt unter „Licht und Wärme“ Taschenlampe und Ersatzbatterien sowie Kerzen und Feuerzeug. Sie rät aber, darauf zu achten, dass die Akkus an Laptops, Mobiltelefonen und Telefonen geladen sind, oder geladene Ersatzakkus bereitzuhalten. Solarbetriebene Batterieladegeräte oder eine Powerbank könnten bei Stromausfall eine Hilfe sein, und ein batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio solle bereitstehen.

Zu Kerzen schreibt das BBK, besonders wer sie als alternative Lichtquelle nutze, müsse auf eine regelmäßige Erneuerung des Sauerstoffs in den Räumen achten. Deutlicher wird das Landesportal Schleswig-Holstein in „Alltag im Ernstfall“, zuletzt aktualisiert am 17. März 2026: Bei Stromausfällen hülfen „einfache, unabhängige Lichtquellen: batterie- oder akkubetriebene Taschenlampen und andere mobile Leuchtmittel“. Auch Kerzen könnten Licht spenden, dabei sei auf einen sicheren Stand und Abstand zu brennbaren Materialien zu achten.

Eine Campinglaterne fällt unter „andere mobile Leuchtmittel“, ohne dass eine der beiden Seiten sie nennt. Für den Haushalt ergibt sich aus beiden Texten zusammen eine Rangfolge, die keine Behörde so formuliert hat (eigene Folgerung): Akku- und Batterieleuchten vor Kerzen, weil sie weder Sauerstoff verbrauchen noch eine offene Flamme haben; Gas- und Petroleumlaternen gar nicht in der Wohnung, weil auch sie mit offener Flamme brennen und Kohlenmonoxid bilden können. Wie widersprüchlich BBK und Landesbehörden beim Kochen ohne Strom formulieren, zeigt der Ratgeber zum Campingkocher bei Stromausfall.

Für den Notfallvorrat zu Hause kippt die Frage Akku oder Batterie stärker als beim Camping. Eine Akku-Laterne, die ein halbes Jahr im Schrank liegt, hat sich in dieser Zeit selbst entladen; Brennenstuhl und Goal Zero empfehlen deshalb ein Nachladen etwa alle drei Monate. Wer diese Routine nicht durchhält, hat mit einer Batterieleuchte, deren Zellen getrennt im selben Fach liegen, eine Lampe, die ohne Vorbereitung funktioniert. Wer sie durchhält, kann mit einer großen Akku-Laterne und einer geladenen Powerbank mehrere Abende überbrücken, wie die Abendrechnung weiter oben zeigt. Zu Lithium-Einwegbatterien für den Vorrat liegt den Quellen dieser Seite kein Datenblatt vor.

Die Kippfrage: Steckdose in Reichweite oder nicht

Nach allem, was die Quellen hergeben, entscheidet eine einzige Angabe darüber, welche Energiequelle passt: Wie lange muss die Lampe zwischen zwei Gelegenheiten zum Laden durchhalten, und bei welcher Temperatur findet dieses Laden statt? Diese Frage kippt die Empfehlung stärker als Lumen, Gewicht oder Marke.

Wer jeden Abend oder jeden zweiten Abend an eine Steckdose oder ein Bordnetz kommt, also auf dem Campingplatz mit Stromanschluss, im Wohnmobil oder auf dem Balkon, ist mit einem fest verbauten Akku gut bedient. Die Bemessung oben zeigt, dass eine große Laterne auf mittlerer oder niedriger Stufe weit mehr als einen Abend schafft. Hier entscheidet eher die Bequemlichkeit des Steckers als die Chemie.

Wer mehrere Tage ohne Steckdose bleibt, braucht entweder eine Powerbank als zweiten Speicher, eine Leuchte mit wechselbarem Akku und Ersatzzelle oder ein Batteriefach. Und wer bei Frost unterwegs ist, scheidet nach den Datenblättern für das Laden vor Ort ganz aus: Unter 0 °C lädt keine der belegten Zellen. Dann bleiben nur zwei Wege: die Zelle am Körper warm halten und erst im Warmen laden, oder auf Batterien setzen, die sich ohne Laden tauschen lassen. Eine Leuchte mit fest verbautem Akku und einer Herstellerangabe von 0 bis 40 °C Betriebstemperatur, wie die Lighthouse 600, ist für diesen Fall nach Herstellerangabe nicht vorgesehen.

Fünf Situationen und die passende Energiequelle

Die folgenden Situationen fassen zusammen, was aus den Datenblättern, den UBA-Regeln und den Herstellerangaben folgt. Sie sind eine eigene Einordnung, keine Empfehlung einer Behörde.

Wochenende auf dem Campingplatz mit Strom. Ein fest verbauter Akku reicht; geladen wird tagsüber am Stromkasten oder im Wohnwagen, nicht nachts im Zelt. Die Laufzeit auf niedriger Stufe zählt mehr als die auf hoher. Wer ohnehin ein USB-C-Netzteil fürs Telefon dabeihat, wählt eine Leuchte mit demselben Anschluss.

Mehrtägige Tour ohne Steckdose im Sommer. Eine kleine Leuchte mit wechselbarem Akku und einer Ersatzzelle oder eine Powerbank mit Wattstundenangabe. Hitze ist hier das größere Risiko als Kälte: Akku und Powerbank tagsüber in den Schatten, nicht in das Zelt in der Sonne. Ein eingebautes Solarpanel nimmt diesen Teil nicht ab, wie die Solarseite vorrechnet.

Zelten im Spätherbst oder Winter. Eine Leuchte mit Betriebstemperatur unter null laut Hersteller, mit wechselbarem Akku oder Batteriefach. Ersatzzellen am Körper tragen, geladen wird nur im Warmen, nach Panasonic zwischen 0 und 10 °C nur mit reduziertem Strom. Bei der Laufzeit vorsichtshalber mit etwa der Hälfte rechnen.

Notfallvorrat im Haushalt. Eine Batterieleuchte mit getrennt gelagerten Zellen, oder eine Akku-Laterne mit festem Ladeintervall von drei Monaten. Dazu nach dem BBK ein Radio mit Batterie oder Kurbel und geladene Ersatzakkus fürs Telefon. Keine Gaslaterne in der Wohnung, Kerzen nur mit sicherem Stand und Lüften.

Wohnmobil mit Bordnetz. Eine Leuchte, die direkt mit 12 V läuft, wie die Barebones Railroad Lantern, oder eine Akku-Leuchte, die während der Fahrt geladen wird, aber nicht hinter der Windschutzscheibe liegt. Bei Wärme im Sommer gilt der UBA-Rat über +50 °C besonders.

Woran eine Lampe für den eigenen Einsatz ausscheidet

Vor dem Kauf lassen sich einige Leuchten anhand der Herstellerdaten aussortieren, ohne dass man sie in der Hand hatte. Eine Leuchte scheidet aus, wenn der Einsatz unter null Grad stattfindet und der Hersteller eine Betriebstemperatur ab 0 °C angibt. Sie scheidet ebenfalls aus, wenn mehrere Tage ohne Steckdose geplant sind, der Akku fest verbaut ist und keine Powerbank mitkommt. Für einen Notfallvorrat, der monatelang unbeachtet liegen soll, ist eine Leuchte mit fest verbautem Akku ungeeignet, wenn niemand das Nachladen alle drei Monate übernimmt.

Weniger eindeutig ist der Ladeanschluss. Micro-USB ist kein Ausschlussgrund im rechtlichen Sinn, wohl aber praktisch, wenn alle anderen Geräte auf USB-C umgestellt sind und kein passendes Kabel mehr im Haus liegt. Auch die fehlende Angabe, ob ein Akku entnehmbar ist, scheidet eine Lampe nicht aus; sie verlagert die Frage zum Hersteller, der sie vor dem Kauf beantworten sollte.

Gar nicht infrage kommt nach den Behörden eine Gas- oder Petroleumlaterne als Licht im Schlafzelt oder in der Wohnung. Das ist kein Energiethema, sondern eines der Verbrennung, und es entscheidet unabhängig davon, wie lange eine Kartusche hält.

Wann sich eine eigene Laterne erübrigt

Nicht jeder, der „campinglampe akku oder batterie“ sucht, braucht eine Laterne. Wer ohnehin eine Stirnlampe mit Rundumlicht-Diffusor oder eine Hülle wie die Petzl Noctilight besitzt, die eine Stirnlampe zur Laterne macht, hat für eine Nacht im Zelt eine Lösung ohne zusätzlichen Akku. Ob das reicht, hängt an Helligkeit und Gewohnheit, nicht an der Energiequelle. Einen Überblick, wann Stirnlampe und wann Laterne, gibt die Übersicht zu Campinglampen und ihren Bauarten.

Auch im Wohnmobil mit funktionierender Innenbeleuchtung erübrigt sich eine Akku-Laterne für drinnen; sie lohnt sich dort eher draußen, unter der Markise oder am Tisch. Und für den Haushalt gilt: Wer bereits Stirnlampen oder Taschenlampen mit Batterien im Schrank hat, erfüllt die Empfehlung aus Schleswig-Holstein schon. Eine zusätzliche Laterne verbessert dann das Raumlicht, ist aber keine Voraussetzung für die Vorsorge.

Folgekosten ohne Eurobetrag: Zellen, Ersatzakkus, Garantie

Die laufenden Kosten einer Campinglampe hängen fast ganz an der Energiequelle. Bei Einwegbatterien ist es der Nachkauf, der bei einer Leuchte mit vier Monozellen anders ausfällt als bei drei AAA-Zellen. Bei NiMH-Akkus im Fach fällt der Nachkauf weg, solange die Zellen halten. Bei Lithium-Ionen mit Standardformat 18650 oder 21700 ist der Ersatzakku ein verbreitetes Teil; bei fest verbauten Akkus gibt es oft kein Ersatzteil, sondern nur die neue Lampe.

Zum zweiten Teil der Rechnung gehört die Garantie, und auch hier sind die Angaben lückenhaft. Black Diamond nennt drei Jahre, Goal Zero, Barebones und Vango zwei Jahre, BioLite für die AlpenGlow 500 ein Jahr. Fenix nennt in den FAQ für die CL28R 15 Tage Austausch bei Herstellungsfehlern und zwei Jahre kostenlose Reparatur, danach Reparatur gegen Teilekosten; für die CL26R Pro 15 Tage Austausch und fünf Jahre kostenlose Reparatur, für Akku und Zubehör aber nur ein Jahr. Bei den Luci-Leuchten, der Fenix CL20R, CL26R und CL30R, Nitecore, Outwell und Varta steht keine Garantie auf der Produktseite, und ANSMANN zeigt die Jahreszahl nur als Grafik, die sich nicht auslesen ließ. Eine eigene Frist für den Akku nennt nur Fenix bei der CL26R Pro; die übrigen Seiten sagen nicht, ob die Garantie den Akku einschließt.

Wer die Folgekosten einer Akkulampe klein halten will, tut das vor allem über die Pflege: halb voll lagern, nicht in die Hitze legen, alle drei Monate nachladen. Das ist der Teil, der in keinem Preisvergleich steht und doch über die Zahl der Saisons entscheidet.

Was keine Herstellerseite zur Energie angibt

Über alle 31 Leuchten hinweg fehlt eine Angabe, die für Camper zentral wäre: die Ladetemperatur. Kein Lampenhersteller dieses Clusters nennt, ab welcher Temperatur seine Leuchte geladen werden darf, obwohl die Datenblätter der verbauten Zellen eine klare Untergrenze von 0 °C haben. Eine Betriebstemperatur nennen nur zwei der nachgelesenen Unterlagen. Eine Laufzeitangabe bei Kälte gibt es bei keiner Leuchte.

Ebenso fehlt eine Zyklenzahl, abgesehen von den „hundreds of cycles“ bei Goal Zero, und eine Angabe zur Selbstentladung, die das Ladeintervall von drei Monaten begründen würde. Die Kapazität in Wattstunden nennen nur wenige, meist steht Milliamperestunden ohne Spannung da. Eine Leuchte, die Ladetemperatur, Betriebstemperatur, Kälte-Laufzeit und Wattstunden zugleich angibt, gibt es in diesem Feld nicht.

Für Käufer heißt das: Die Herstellerseiten taugen für die Frage, welche Leuchte am Platz hell genug ist, aber kaum für die Frage, welche im Winter funktioniert. Diese Antwort kommt nur aus den Zelldatenblättern und, wenn man sie anfragt, vom Hersteller selbst. Die Vergleichsseite der Akku-Campinglampen führt die Angaben, die vorhanden sind, Modell für Modell auf.

Nach dem Kauf: erste Ladung, Saisonende, Entsorgung

Nach dem Kauf steht die erste Ladung, und hier gilt die Anleitung des eigenen Geräts vor jeder allgemeinen Regel; bei Brennenstuhl gehört dazu der einmalige Vollzyklus. Danach lohnt eine erste Kontrolle: Schließt die Ladekappe? Zeigt die Ladeanzeige an? Bei Leuchten mit wechselbarem Akku: Sitzt die Zelle in der richtigen Richtung, wie auf dem Deckel gezeigt? Bei Batterieleuchten: Sind die Zellen eingelegt oder liegen sie, wie bei ANSMANN, gar nicht bei?

Am Saisonende kommt die Lampe auf etwa halbe Ladung, an einen trockenen Ort mit 10 bis 25 °C und in den Kalender für ein Nachladen nach drei Monaten. Batterien kommen aus dem Fach. Und am Ende des Lebens kommen Zellen und Akkus mit abgeklebten Polen in die Batteriesammlung, die Leuchte in die Sammlung für Elektroaltgeräte, beschädigte Akkus im verschlossenen Behälter direkt zum Personal einer Sammelstelle. Die Prüfliste unten fasst diese Handgriffe zusammen.

Prüfliste: Akku lagern und pflegen

Gebündelt stehen hier die Handgriffe aus dieser Seite für eine Akku-Campinglampe oder eine Batterieleuchte, vom Einlagern bis zur Rückgabe. Jeder Punkt nennt, woran man erkennt, dass er erledigt ist. Wo die Anleitung des eigenen Geräts etwas anderes sagt, gilt die Anleitung.

Akku lagern und pflegen

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Grundlage: Umweltbundesamt, Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und Akkus (Stand 24.10.2023); Datenblätter Panasonic NCR18650B, Samsung INR21700-50E (2018, vorläufig) und eneloop AA BK-3MCDE (2022); Brennenstuhl, Bedienungsanleitung GL 400 AS; Goal Zero, Produktseite Lighthouse 600; Batterierecht-Durchführungsgesetz § 6. Abgerufen am 01.11.2026. Reihenfolge und Zusammenstellung sind eine eigene Einteilung. · Der Haken bleibt in deinem Browser und wird nicht gespeichert.

Wer die Liste zweimal im Jahr durchgeht, zum Saisonende und zum Saisonbeginn, hat die Punkte abgedeckt, die nach den Quellen die Lebensdauer eines Akkus beeinflussen und die beim Laden das Risiko senken. Mehr verlangt keine der Quellen dieser Seite.

Offene Punkte zur Energie von Campinglampen

Folgende Fragen beantwortet keine der für diese Seite ausgewerteten Quellen. Sie sind hier benannt statt geschätzt:

  • Wie viel Kapazität eine Campinglampe bei −5 oder −10 °C tatsächlich verliert; die Zelldatenblätter zeigen das nur als Kurve, die einzige Zahl stammt aus einer Sekundärquelle.
  • Ab welcher Temperatur einzelne Leuchten geladen werden dürfen; kein Lampenhersteller dieses Clusters nennt eine Ladetemperatur.
  • Datenblattwerte zu Alkaline- und Lithium-Einwegzellen, insbesondere Kapazität und Kälteverhalten; ein frei abrufbares Datenblatt lag nicht vor.
  • Zahlen zum Kapazitätsverlust von LiFePO4 bei Frost; nur Suchtreffer, nicht abgerufen.
  • Eine unabhängige Messung von Ladezeit, Kapazität oder Zyklenfestigkeit an Campinglampen.
  • Die Selbstentladung einzelner Leuchten über drei Monate, die das Ladeintervall der Hersteller begründen würde.
  • Der Wortlaut von Artikel 11 der Batterieverordnung und der delegierten Ausnahmen; EUR-Lex war nicht abrufbar, verwendet wurden Wiedergaben von WKO und TÜV Rheinland.
  • Ob die Austauschpflicht ab Februar 2027 auch für Geräte gilt, die vorher in Verkehr gebracht wurden.
  • Ob eine Laterne mit Bluetooth-Lautsprecher unter die USB-C-Pflicht fällt.
  • Fallzahlen zu Akkubränden bei Leuchten von BAM, BfR oder UBA und eine Zählung der Safety-Gate-Meldungen zu Campinglampen.
  • Ob batteriebetriebene Campingleuchten rechtlich unter die Produktsicherheitsverordnung statt unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, die erst ab 50 V Wechsel- oder 75 V Gleichspannung greift.
  • Eine Anleitung zum Batteriewechsel bei den gesuchten Varta- und Tchibo-Leuchten.

Datenblätter, Behörden und Herstellerunterlagen zur Energie

Alle Quellen wurden am 1. November 2026 abgerufen. Datenblätter und Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet, Behördentexte im Wortlaut zitiert, eigene Rechnungen im Text markiert. Im Text genannt, aber hier nicht einzeln verlinkt sind die BBK-Seite „Vorsorge und Handeln bei Stromausfall“, das Landesportal Schleswig-Holstein „Alltag im Ernstfall“ (17.03.2026), die Leitlinien der EU-Kommission zum einheitlichen Ladegerät, das Datenblatt von Samsung, die Battery University, die Rückrufe von Health Canada, die Safety-Gate-Meldung A12/00792/20, die Kammerseite zur Produktsicherheitsverordnung und die ANSMANN-Datenblätter.

FAQ

Häufige Fragen

Akku oder Batterie – was ist bei einer Campinglampe besser?

Das hängt vor allem daran, wie lange die Lampe ohne Steckdose auskommen muss und ob bei Frost geladen werden soll. Mit regelmäßigem Zugang zu Strom reicht ein fest verbauter Akku. Für mehrere Tage ohne Steckdose oder für Kälte sind ein wechselbarer Akku mit Ersatzzelle oder ein Batteriefach im Vorteil, weil sich Zellen tauschen und am Körper warm halten lassen.

Funktioniert eine Akku-Campinglampe bei Kälte?

Nach den Datenblättern von Panasonic und Samsung dürfen Lithium-Ionen-Zellen bis −20 °C entladen, aber nur zwischen 0 und 45 °C geladen werden. Eine Ladetemperatur nennt kein Lampenhersteller dieses Clusters, eine Betriebstemperatur nur zwei: Goal Zero gibt für die Lighthouse 600 eine Betriebstemperatur von 0 bis 40 °C an, Brennenstuhl für die GL 400 AS −10 bis +40 °C. Wie viel Laufzeit bei Frost verloren geht, misst kein Hersteller; eine Sekundärquelle nennt etwa die Hälfte bei −18 °C.

Wie lagert man den Akku einer Campinglampe über den Winter?

Das Umweltbundesamt empfiehlt 10 bis 25 °C, keinen Kühlschrank, keinen Außenbereich und für längere Lagerung einen Ladestand von etwa 40 bis 50 Prozent. Brennenstuhl und Goal Zero raten, den Akku etwa alle drei Monate nachzuladen, damit keine Tiefentladung entsteht. Einwegbatterien nimmt man vor dem Einlagern aus dem Fach.

Wie viel Akku braucht eine Campinglampe am Platz ohne Strom?

Die Abende je Ladung ergeben sich aus der Herstellerlaufzeit der gewählten Stufe geteilt durch die Stunden Licht am Abend. Auf der höchsten Stufe reichen große Laternen wie die Lighthouse 600 oder die AlpenGlow 500 nach Herstellerangabe kaum mehr als einen Abend, auf der niedrigsten 50 bis 80 Abende. Bei Frost rechnet man vorsichtshalber mit der Hälfte.

Darf man eine Campinglampe über Nacht im Zelt laden?

Das Umweltbundesamt rät, beim Laden in der Nähe zu bleiben, nicht während des Schlafens zu laden und möglichst an einem Ort mit Rauchmelder ohne brennbare Materialien. Im Zelt ist das kaum zu erfüllen, deshalb besser tagsüber unter Aufsicht laden. Rückrufe von BioLite und Pelican betrafen ausdrücklich Akkus, die beim Laden überhitzen konnten.

Müssen Campinglampen USB-C haben?

Nein. Die EU-Pflicht zum einheitlichen Ladegerät gilt nach den Leitlinien der Kommission nur für bestimmte Funkanlagen wie Telefone, Kopfhörer oder tragbare Lautsprecher. Eine reine Leuchte ohne Funk fällt nicht darunter; offen ist der Fall einer Laterne mit Bluetooth-Lautsprecher. Unter 31 erfassten Leuchten nennen fünf Micro-USB und elf USB-C.

Muss der Akku einer Campinglampe ab 2027 austauschbar sein?

Nach der Wiedergabe der Wirtschaftskammer Österreich gilt Artikel 11 der EU-Batterieverordnung ab dem 18. Februar 2027: Gerätebatterien müssen dann grundsätzlich vom Nutzer entnehmbar und austauschbar sein. Eine delegierte Verordnung vom 14. Juli 2026 nennt Ausnahmen, etwa für Geräte, die vorwiegend bei Spritzwasser oder unter Wasser betrieben werden. Ob wasserdichte Campinglampen darunter fallen, ist offen.

Welche Lampe hilft bei einem Stromausfall?

Das Landesportal Schleswig-Holstein nennt batterie- oder akkubetriebene Taschenlampen und andere mobile Leuchtmittel; Kerzen nur mit sicherem Stand und Abstand zu Brennbarem. Das BBK rät, Akkus geladen zu halten und Ersatzakkus bereitzuhalten, bei Kerzen regelmäßig zu lüften. Eine Akku-Laterne für den Vorrat muss etwa alle drei Monate nachgeladen werden, eine Batterieleuchte mit getrennt gelagerten Zellen nicht.