Kraftstation-Norm: DIN EN ISO 20957 und das GS-Zeichen
Welche Norm für Kraftstationen gilt: DIN EN ISO 20957-1 und -2 mit Ausgabestand, die Klassen H, S und I und was das GS-Zeichen rechtlich bedeutet.
Zwei Normen gelten gleichzeitig: DIN EN ISO 20957-1 als Grundnorm und DIN EN ISO 20957-2 für Kraft-Trainingsgeräte. Beide sind jünger, als die meisten Produktbeschreibungen vermuten lassen — Teil 1 liegt seit Februar 2025 in einer neuen Fassung vor, Teil 2 seit Dezember 2024. Wer im Handel noch „geprüft nach EN 957“ liest, liest eine Reihe, die es unter diesem Namen nicht mehr gibt.
Welche Norm für eine Kraftstation gilt
Die maßgebliche Reihe heißt DIN EN ISO 20957 „Stationäre Trainingsgeräte“. Sie ist in Teile gegliedert, und für eine Kraftstation sind zwei davon einschlägig. Teil 1 legt die allgemeinen Anforderungen fest, Teil 2 die zusätzlichen für Kraft-Trainingsgeräte.
Die Grundnorm beschreibt ihren Anwendungsbereich so: „Dieses Dokument legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für stationäre Trainingsgeräte für den Innenbereich fest." Der Zusatz „Innenbereich“ ist keine Nebensache — für Geräte im Freien gilt die Norm ausdrücklich nicht.
Teil 2 beschreibt seinen Anwendungsbereich über die Widerstandsart, und die Aufzählung deckt praktisch jede Bauform ab, die im Handel als Kraftstation verkauft wird: Geräte, „bei denen der Widerstand durch Steckgewichte oder andere Widerstandsmittel, wie elastische Bänder, Hydraulik, Pneumatik, Elektronik, Magnetkraft, Federn und extern beladene Gewichte" aufgebaut wird.
Damit fallen sowohl der klassische Gewichtsblock als auch das Widerstandssystem ohne Metallgewichte unter dieselbe Norm. Welche Bauart welche Vor- und Nachteile hat, steht im Vergleich der Stationen mit Steckgewichten; für die Sicherheitsanforderungen macht die Unterscheidung keinen Unterschied.
Wichtig ist das Verhältnis der Teile zueinander. Die Grundnorm regelt es selbst: „Die Anforderungen der anderen Teile der Normenreihe ISO 20957 haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen dieser allgemeinen Norm." Wo Teil 2 etwas anderes sagt als Teil 1, gilt Teil 2. Das DIN formuliert die Gegenrichtung ebenso klar: Beide Normen sind „in Verbindung mit den allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN ISO 20957‑1 anzuwenden".
Die Reihe mit Ausgabestand und Status
Normen werden überarbeitet, und für Kraftstationen ist gerade beides passiert. Die folgende Tabelle gibt den Stand wieder, wie er am 12. September 2026 in den Katalogen von DIN Media und Austrian Standards abrufbar war.
| Norm | Gegenstand | Ausgabe | Status |
|---|---|---|---|
| DIN EN ISO 20957-1 | allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren | 2025-02 (ISO 20957-1:2024) | aktuell, 35 Seiten |
| DIN EN ISO 20957-1 | Vorgängerausgabe | 2014-05 | ersetzt, galt daneben bis 2025-06-30 |
| DIN EN ISO 20957-2 | Kraft-Trainingsgeräte, zusätzliche Anforderungen | 2024-12 (ISO 20957-2:2024) | aktuell, 33 Seiten |
| DIN EN ISO 20957-2 | Vorgängerausgabe | 2021-09 | zurückgezogen, galt daneben bis 2025-04-30 |
| DIN EN 957-2 | alte Reihe, Kraft-Trainingsgeräte | 2003-09 | 2021 ersetzt |
Die alte Bezeichnung EN 957 taucht trotzdem weiter auf. Das DIN selbst schreibt von der „Normenreihe DIN EN ISO 20957 (früher DIN EN 957)“ — der Namenswechsel liegt Jahre zurück, der Sprachgebrauch im Handel hinkt nach. Eine Produktangabe „nach EN 957 geprüft“ ist deshalb nicht automatisch falsch, aber sie sagt nichts über den Ausgabestand.
Eine Neuerung der Ausgabe 2024 wird selten erwähnt und steht wörtlich im Anwendungsbereich: „Dieses Dokument umfasst auch Umweltaspekte.“ In der Fassung von 2014 stand dieser Satz nicht.
Klasse H, S oder I — was die Verwendungsklasse festlegt
Die Grundnorm hält in ihrem Anwendungsbereich fest: „Es legt auch eine Klassifizierung fest (siehe Abschnitt 4)." Diese Klassifizierung ist der Punkt, an dem sich ein Heimgerät von einem Studiogerät unterscheidet — und sie steht als Buchstabe auf dem Typenschild.
Die Norm nennt die Zuordnung im Anwendungsbereich selbst. Erfasst sind Geräte „für die Verwendung in Übungsbereichen von Einrichtungen, wie z. B. Sportvereinen, Bildungseinrichtungen, Hotels, Sporthallen, Clubs, Rehabilitationszentren und Studios (Klassen S und I) …, deren Zugang und Aufsicht speziell vom Eigentümer (Person, die die gesetzliche Verantwortung trägt) geregelt sind" sowie „Geräte für die Verwendung im Heimbereich (Klasse H)“.
Für Käufer heißt das zweierlei. Erstens: Eine Kraftstation der Klasse H ist für das Wohnzimmer gebaut und geprüft, nicht für ein Studio mit wechselnden Nutzern. Zweitens: Ein Gerät der Klasse S ist nicht „besser“ im Sinne von komfortabler, sondern für eine andere Nutzungsintensität und für fremde, unbeaufsichtigte Nutzung ausgelegt.
Der praktische Fall, in dem das relevant wird, ist der Gebrauchtkauf aus einer Studioauflösung. Ein Klasse-S-Gerät im Keller ist unproblematisch; ein Klasse-H-Gerät in einer Praxis oder einem Vereinsraum dagegen außerhalb seiner Klassifizierung — und die Verantwortung für den Zugang liegt nach dem Normwortlaut beim Eigentümer. Welche Modelle im Heimbereich überhaupt zur Wahl stehen, zeigt der Überblick über die Kraftstationen.
Keiner der Hersteller im Cluster nennt seine Verwendungsklasse in der Produktbeschreibung. Sie steht in der Betriebsanleitung und auf der dauerhaften Kennzeichnung am Gerät — dass es diese Kennzeichnung geben muss, regelt die Norm in eigenen Abschnitten.
Warum eine Kraftstation keine Genauigkeitsklasse hat
Die Grundnorm kennt zwei Arten von Klassen: Verwendungsklassen und Genauigkeitsklassen. Beide sind im Inhaltsverzeichnis von Teil 1 als eigene Abschnitte geführt. Die zweite Art führt regelmäßig zu Verwirrung, weil sie bei Kraftstationen fehlt.
Teil 2 erklärt den Grund in einer Anmerkung, und die ist ungewöhnlich direkt für einen Normtext: „Für diese Art von stationären Trainingsgeräten gelten keine Genauigkeitsklassen, da Genauigkeitsklassen keinen Einfluss auf die Sicherheit dieser Geräte haben."
Dahinter steckt eine einfache Überlegung. Bei einem Ergometer ist die angezeigte Leistung eine Trainingsgröße, an der sich Menschen orientieren — eine Abweichung hat Folgen. Bei einer Kraftstation ist der Widerstand durch die eingesteckten Gewichte oder das Widerstandssystem physisch gesetzt; eine Anzeige, die falsch messen könnte, gibt es gar nicht.
Für die Praxis folgt daraus: Wer bei einer Kraftstation nach einer Genauigkeitsklasse sucht, sucht etwas, das es normativ nicht gibt. Relevant ist die Verwendungsklasse — und die Frage, wie viel Zuggewicht überhaupt gebraucht wird, beantwortet der Kaufratgeber.
Was die Herstellerangabe „über 100 Übungen“ mit der Norm zu tun hat
Seile, Rollen und Einzugspunkte sind eigene Prüfgegenstände
Das Inhaltsverzeichnis von Teil 1 zeigt, wo die Norm den Schwerpunkt setzt. Für eine Kraftstation sind es genau die Bauteile, die Last übertragen: „Seile, Riemen, Ketten und Befestigungsmittel“, mit Unterabschnitten zu „Seile und Riemen“ und „Seil- und Riemenführungen“.
Daneben steht ein eigener Abschnitt „Einzugspunkte“ mit den Unterpunkten „Seilrollen“ sowie „Ketten, Verzahnungen und Ritzel“. Einzugspunkte sind die Stellen, an denen Finger zwischen ein Seil und eine Rolle geraten können — bei einer Kraftstation mit offenen Umlenkrollen die typische Verletzungsstelle.
Ein weiterer Abschnitt heißt „Dauerbelastbarkeit“ und hat im Prüfteil eine eigene „Prüfung der Dauerbelastbarkeit". Das ist der Teil, der eine Kraftstation von einem optisch ähnlichen Gestell unterscheidet: nicht die einmalige Last, sondern die Last über viele Zyklen.
Welche Zyklenzahl und welche Prüflast die Norm für Klasse H ansetzt, lässt sich hier nicht sagen. Die Normtexte sind kostenpflichtig; die frei zugänglichen Katalogseiten geben die Abschnittstitel wieder, nicht die Grenzwerte. Diese Seite nennt deshalb die Prüfgegenstände und keine Zahlen, die sie nicht belegen kann.
Der TÜV-Verband beschreibt den Prüfumfang aus Anwendersicht und deckt sich mit den Abschnittstiteln: GS-geprüfte Geräte seien „unter anderem beschwert und können kaum umkippen, haben keine scharfen Ecken oder Kanten und mögliche Quetschstellen sind gesichert".
Höchstzulässiges Körpergewicht und höchstzulässige Trainingslast
Die Norm führt beide Größen als eigene Begriffe: „Körpermasse“ und „maximale Trainingslast“ stehen im Abschnitt „Begriffe“ von Teil 1. Im Handel werden sie regelmäßig zu einer Zahl verkürzt, und das ist der Fehler.
TÜV SÜD formuliert es für Trainingsbänke, und für eine Kraftstation gilt es genauso: „Ein zentrales Kriterium ist das höchstzulässige Körpergewicht und die höchstzulässige Trainingslast. Diese Angaben müssen klar ausgewiesen sein und dürfen nicht überschritten werden." Entscheidend ist der Satz danach: „Das maximale Benutzergewicht und die Trainingslast sind gemeinsam zu betrachten, da sie gleichzeitig auf die Konstruktion wirken."
Ein Beispiel macht das greifbar. Wer 95 Kilogramm wiegt und an der Latzugstation 70 Kilogramm zieht, belastet den Rahmen nicht mit 70, sondern mit beiden Lasten zugleich — und die Sitz- oder Beinfixierung muss die Differenz halten. Zwei separat unauffällige Zahlen können zusammen über der Auslegung liegen.
Hinzu kommt die Dynamik. TÜV SÜD weist darauf hin, „dass beim Training dynamische Kräfte wirken und kurzzeitige Belastungsspitzen deutlich höher sein können als das reine Körpergewicht". Ein abgelassenes statt abgesetztes Gewichtspaket erzeugt genau so eine Spitze.
Übungsbereich und Freibereich sind zwei verschiedene Flächen
Die Norm unterscheidet im Begriffsteil „Übungsbereich“ und „Freibereich“ — zwei Begriffe, die in Produktbeschreibungen nie auftauchen und den Platzbedarf einer Kraftstation erklären.
TÜV SÜD nennt den Zusammenhang und den Grund: „Trainingsgeräte benötigen nicht nur einen Übungsbereich, sondern auch einen Freibereich. Dieser Freibereich muss auch einen Bereich für den Notfall-Abstieg einschließen." Der Freibereich ist also keine Komfortzone, sondern die Fläche, über die man das Gerät verlässt, wenn etwas schiefgeht.
Daraus folgt eine Konsequenz für kompakte Aufstellungen: Die Stellfläche auf dem Boden ist die kleinere der beiden Zahlen. Wer eine Station in eine Nische stellt, hat die Grundfläche gelöst und den Freibereich nicht — welche Bauformen mit wenig Platz auskommen, steht im Vergleich der kompakten Stationen.
Der TÜV-Verband nennt für Laufband oder Crosstrainer „etwa drei Quadratmeter“, damit „zu allen Seiten des Geräts ausreichend Platz" bestehe. Für eine Kraftstation mit Latzug und Beinpresse nennt keine der geprüften Quellen eine Quadratmeterzahl — die maßgebliche Angabe steht in der Betriebsanleitung des Modells.
Standsicherheit wird in zwei Stellungen geprüft
Im Prüfteil von Teil 1 steht die „Prüfung der Standsicherheit“ mit zwei Unterpunkten: „Prüfung in der Trainingsstellung" und „Prüfung in zusammengeklappter/ruhender Stellung“.
Die zweite Prüfung ist die interessantere, weil sie einen Zustand betrifft, in dem niemand trainiert. Ein Gerät, das im Training stabil steht, kann zusammengeklappt kippen — und genau dann stehen Menschen daneben, die nicht damit rechnen.
Für klappbare und platzsparende Bauformen ist das der normative Hintergrund einer Eigenschaft, die in Produktbeschreibungen als Komfortmerkmal verkauft wird. Klappbarkeit ist ein zusätzlicher Prüfgegenstand, keine Zugabe.
Praktisch relevant wird das in Haushalten mit Kindern. Der TÜV-Verband ist an dieser Stelle deutlich: Kinder sollten „nie unbeaufsichtigt im Heimfitnessstudio“ sein, und TÜV SÜD ergänzt, Haushalte mit Kindern sollten Geräte „so platzieren oder sichern, dass sie nicht unbeaufsichtigt genutzt oder als Spielgerät zweckentfremdet werden können".
Was die Norm zu Pflege, Montage und Kennzeichnung verlangt
Drei Abschnitte von Teil 1 betreffen nicht das Gerät, sondern die Papiere: „Pflege und Instandhaltung", „Montageanleitung“ und „Allgemeine Nutzungsinformationen“. Dazu kommt „Kennzeichnung“ mit den Unterpunkten „Dauerhafte Kennzeichnung“ und „Zusätzliche Kennzeichnung“.
Das ist mehr als Formalie. Eine Montageanleitung ist ein normativer Prüfgegenstand — es gibt im Prüfteil eine eigene „Prüfung von Pflege und Instandhaltung, Montageanleitung, allgemeiner Nutzungsinformationen und Kennzeichnung". Eine Station ohne brauchbare Anleitung erfüllt die Norm nicht, selbst wenn der Rahmen hält.
Der TÜV-Verband zieht daraus den praktischen Schluss: „Sportler sollten der Versuchung widerstehen, die Anleitung lediglich zu überfliegen. Der Text enthält wichtige Sicherheitsinformationen und Warnhinweise zum richtigen Aufbau und Gebrauch der Geräte."
Und weil Pflege und Instandhaltung normativ gefordert sind, steht in jeder Anleitung ein Wartungsteil. Er ist kein Beipackzettel, sondern der Teil, den die Norm ausdrücklich verlangt — und der bei Geräten mit Seilen und Umlenkrollen über die Lebensdauer entscheidet.
Das GS-Zeichen: was rechtlich dahintersteht
Die Norm sagt, wie geprüft wird. Sie sagt nicht, dass geprüft werden muss. Diese Lücke füllt in Deutschland ein freiwilliges Zeichen: das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“, geregelt in den §§ 20 bis 23 des Produktsicherheitsgesetzes.
| Was passiert | Rechtsgrundlage | Bedeutung für Käufer |
|---|---|---|
| Zuerkennung nur auf Antrag des Herstellers | § 20 Absatz 1 ProdSG | freiwillig — Fehlen ist kein Rechtsverstoß |
| Baumusterprüfung gegen die einschlägigen Anforderungen | § 20 Absatz 3 Nummer 1 ProdSG | geprüft wird ein Exemplar, nicht die Serie |
| Inspektion der Produktionsstätte vor Ort | § 20 Absatz 3 Nummer 4 ProdSG | die Fertigung muss serientauglich sein |
| wiederkehrende Kontrollen ab Produktionsbeginn | § 22 Absatz 4 ProdSG | keine Einmalprüfung, sondern laufende Überwachung |
| Entzug bei fehlendem Nachweis | § 22 Absatz 5 ProdSG | ein GS-Zeichen kann wieder wegfallen |
Zwei dieser Zeilen sind der eigentliche Unterschied zu einem beliebigen Prüfsiegel. § 20 Absatz 3 Nummer 4 verlangt, dass die GS-Stelle „bei einer Inspektion vor Ort festgestellt hat, dass in den Produktionsstätten die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Produkte dem Baumuster gemäß hergestellt werden können". Und § 22 Absatz 4 verlangt „regelmäßige Kontrollmaßnahmen“ ab Produktionsbeginn, ausdrücklich einschließlich „Produktentnahmen aus der Produktion, aus dem Markt oder aus einem Lager".
Ein weiterer Punkt wird oft missverstanden: GS und CE stehen nicht beliebig nebeneinander. § 20 Absatz 2 ProdSG schließt das GS-Zeichen aus, wenn „die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung mit den Voraussetzungen für die Zuerkennung des GS-Zeichnens nach Absatz 3 mindestens gleichwertig sind". Für Kraftstationen ist das nicht der Fall — sie tragen kein CE nach einer einschlägigen Produktrichtlinie mit gleichwertigen Anforderungen.
Der TÜV-Verband nennt einen Prüfinhalt, der mit der Trainingsgerätenorm nichts zu tun hat und trotzdem mitgeprüft wird: „So werden GS-geprüfte Produkte neben der sicheren technischen Gebrauchstauglichkeit in der Regel auch auf die Einhaltung von PAK-Grenzwerten überprüft." Gemeint sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Griffen und Polstern — Bauteile, die bei einer Kraftstation dauerhaft Hautkontakt haben.
Wie sich ein GS-Zeichen gegenprüfen lässt
Ein aufgedrucktes Logo ist kein Nachweis. Das Gesetz macht die Gegenprobe möglich, und zwar an zwei Stellen.
Erstens muss jede GS-Stelle ihre Bescheinigungen veröffentlichen. § 22 Absatz 1 ProdSG: „Die GS-Stelle hat eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen über die Zuerkennung des GS-Zeichens zu veröffentlichen. Dabei sind zu jeder Bescheinigung alle Daten anzugeben, die zur eindeutigen Identifizierung des jeweils mit dem GS-Zeichen versehenen Produktes erforderlich sind." Die Prüfstellen führen dafür Zertifikatsdatenbanken.
Zweitens führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zwei Listen. Sie „veröffentlicht die GS-Stellen auf ihrer Internetseite“ (§ 21 Absatz 4) — damit lässt sich prüfen, ob die angegebene Stelle überhaupt befugt ist. Und sie veröffentlicht Missbrauchsfälle: Liegen einer GS-Stelle Informationen über Missbrauch vor, stellt sie diese der BAuA bereit, und die BAuA „veröffentlicht diese Informationen auf ihrer Internetseite“ (§ 22 Absatz 3).
Praktisch heißt das: Wer ein Zeichen auf einem Gerät sieht, kann die Stelle und die Bescheinigung nachschlagen. Das dauert wenige Minuten und ist der einzige Weg, ein Logo von einer Zuerkennung zu unterscheiden.
Warum die Norm bei Kindern unter 14 aufhört
Ein Satz im Anwendungsbereich von Teil 1 wird in Verbraucherratgebern kaum zitiert und ist für Haushalte mit Kindern der wichtigste: Die Norm „gilt ebenfalls nicht für stationäre Trainingsgeräte, die für eine Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind, außer wenn diese stationären Trainingsgeräte für Bildungszwecke in Schulen und anderen pädagogischen Umgebungen für Kinder unter Aufsicht eines qualifizierten erwachsenen Betreuers vorgesehen sind".
Das ist keine Altersfreigabe, sondern eine Abgrenzung des Anwendungsbereichs. Eine Kraftstation der Klasse H ist für Erwachsene geprüft. Für die Nutzung durch ein Zwölfjähriges macht die Norm keine Aussage — weder eine erlaubende noch eine verbietende.
Die Prüforganisationen füllen diese Lücke mit einer Verhaltensempfehlung. Der TÜV-Verband warnt vor „Schürfwunden, Reibungsverbrennungen und sogar Fingeramputationen“, wenn Kinderhände in bewegliche Teile geraten, und fordert, Kinder nie unbeaufsichtigt im Heimfitnessstudio zu lassen. TÜV SÜD rät, Geräte so zu sichern, dass sie nicht „als Spielgerät zweckentfremdet“ werden.
Bei einer Kraftstation sind die kritischen Stellen benannt und normativ erfasst: Einzugspunkte an Seilrollen, Quetsch- und Scherstellen am Gewichtsblock, Fangstellen. Ein Gewichtsblock, der frei zugänglich ist, ist die für Kinder relevanteste Baugruppe des Geräts — ein Grund, aus dem der Vergleich mit der Hantelbank je nach Haushalt anders ausgeht als nach reinem Trainingsnutzen.
Ein Widerspruch in der Reihe, der nicht geglättet wird
Teil 2 liegt in der Ausgabe 2024-12 vor und verweist in seinem Anwendungsbereich auf „ISO 20957-1:2013“. Teil 1 wurde aber im Februar 2025 als ISO 20957-1:2024 neu herausgegeben und hat die Fassung von 2013 ersetzt.
Der Verweis in Teil 2 zeigt damit auf eine Fassung der Grundnorm, die es in dieser Form nicht mehr als aktuellen Stand gibt. Das ist bei Normenreihen nicht ungewöhnlich — Teile werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten überarbeitet —, aber es bedeutet, dass die Reihe derzeit nicht widerspruchsfrei auf sich selbst verweist. Diese Seite löst das nicht auf; sie benennt es.
Ein zweiter Punkt derselben Art: Das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2025-02 enthält einen informativen Anhang zum „Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den sicherheitstechnischen Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 2001/95/EG". § 20 Absatz 3 Nummer 1 ProdSG stützt die GS-Zuerkennung dagegen bereits auf „die Artikel 5 und 6 der Verordnung (EU) 2023/988". Beide Fundstellen stehen so in den Dokumenten; welche im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage und keine Recherchefrage.
Drittens kursieren beide Normbezeichnungen parallel. Der TÜV-Verband nennt 2023 „die europäische Norm EN 957-1/5 H (dabei steht das H für Heimtrainer)" und daneben „die DIN-Norm EN ISO 20957“. Das DIN hatte die Reihe zu diesem Zeitpunkt längst umbenannt. Wer im Handel eine EN-957-Angabe liest, sollte daraus nicht schließen, dass nach einem aktuellen Stand geprüft wurde.
Was auf einer Produktseite kein Normbeleg ist
Fehlende Angabe, Bedeutung, Gegenmittel
Die folgende Zuordnung ist eine eigene Ableitung aus den oben belegten Normanforderungen. Sie ordnet typische Lücken in Produktbeschreibungen und an Geräten ein — nicht als Rechtsbewertung, sondern als Prüfschritt für Käufer.
| Was fehlt | was das bedeutet | was zu tun ist |
|---|---|---|
| keine Verwendungsklasse angegeben | unklar, ob das Gerät für den Heimbereich oder für Einrichtungen geprüft ist | Typenschild und Anleitung prüfen; die Klasse steht in der dauerhaften Kennzeichnung |
| „TÜV-geprüft“ ohne Stelle und Nummer | kein nachvollziehbarer Prüfnachweis, nur eine Behauptung | Zertifikatsdatenbank der Prüfstelle abfragen, die § 22 Absatz 1 ProdSG vorschreibt |
| „nach DIN geprüft“ ohne Normnummer | unklar, welcher Teil und welcher Ausgabestand gemeint ist | nach Teil und Ausgabedatum fragen; Teil 1 ist 2025-02, Teil 2 ist 2024-12 |
| keine höchstzulässige Trainingslast | die Grenze, die laut TÜV SÜD nicht überschritten werden darf, ist unbekannt | ohne diese Angabe nicht kaufen; bei Gebrauchtgeräten Anleitung nachfordern |
| kein höchstzulässiges Körpergewicht | die zweite der beiden gemeinsam wirkenden Lasten fehlt | beide Angaben zusammen betrachten, nicht einzeln |
| CE-Zeichen als Sicherheitsargument | CE ist keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle | auf GS oder ein Prüfstellenzeichen achten, nicht auf CE |
Was sich nicht belegen ließ
Die Zahlenwerte der Dauerbelastungsprüfung. Wie viele Zyklen mit welcher Last ein Gerät der Klasse H überstehen muss, steht im kostenpflichtigen Normtext. Die frei zugänglichen Katalogseiten von DIN Media und Austrian Standards geben das Inhaltsverzeichnis wieder, nicht die Grenzwerte.
Die Definition der Genauigkeitsklassen. Dass es sie gibt, ist über das Inhaltsverzeichnis belegt; welche Klassen mit welchen Toleranzen, nicht. Für Kraftstationen ist es folgenlos, weil Teil 2 sie ausdrücklich ausnimmt.
Die Verwendungsklasse der im Cluster verglichenen Modelle. Kein Hersteller nennt sie in der Produktbeschreibung. Diese Seite behauptet deshalb für kein Modell eine Klasse und verweist auf Typenschild und Anleitung.
Ob das GS-Zeichen für Kraftstationen verpflichtend ist. Die §§ 20 bis 23 ProdSG regeln Zuerkennung und Pflichten der Stellen, nicht eine Kennzeichnungspflicht für Hersteller. Der TÜV-Verband nennt es „das freiwillige GS-Zeichen“. Es fehlt also nicht rechtswidrig, wenn es fehlt — es fehlt nur der Nachweis.
Die Quellenlage
Kein Eigentest, keine eigene Prüfung, kein eingesehener Normtext. Normbezeichnungen, Ausgabestände, Anwendungsbereiche und Inhaltsverzeichnisse stammen aus den Katalogen von DIN Media und Austrian Standards sowie aus einer Mitteilung des DIN-Normenausschusses Sport- und Freizeitgerät. Rechtsangaben aus dem Produktsicherheitsgesetz im amtlichen Wortlaut. Praxishinweise von TÜV SÜD und TÜV-Verband, als solche gekennzeichnet. Alle Seiten abgerufen am 12.09.2026.
- DIN Media: DIN EN ISO 20957-1:2025-02, Status, Umfang, Inhaltsverzeichnis, ersetzte Ausgabe
- Austrian Standards: Anwendungsbereich von Teil 1 im deutschen Wortlaut, Klassen H, S und I
- Austrian Standards: Anwendungsbereich von Teil 2, Widerstandsarten, Anmerkung zu den Genauigkeitsklassen
- DIN Media: DIN EN ISO 20957-2:2021-09 als zurückgezogen, ersetzt durch 2024-12
- DIN NASport: Teil 2 nur zusammen mit Teil 1 anzuwenden, frühere Bezeichnung DIN EN 957
- § 20 ProdSG: Zuerkennung des GS-Zeichens, Baumusterprüfung, Inspektion der Produktion
- § 21 ProdSG: Befugnis als GS-Stelle, Veröffentlichung durch die BAuA
- § 22 ProdSG: Pflicht zur Veröffentlichung der Bescheinigungen, laufende Kontrollen, Entzug
- TÜV-Verband, 19.01.2023: Prüfumfang des GS-Zeichens, PAK-Grenzwerte, Kinder im Trainingsraum
- TÜV SÜD, 05.02.2026: Körpergewicht und Trainingslast, Freibereich mit Notfall-Abstieg
FAQ
Häufige Fragen
Welche DIN-Norm gilt für Kraftstationen?
Zwei Teile derselben Reihe: DIN EN ISO 20957-1 als Grundnorm, aktuell in der Ausgabe 2025-02, und DIN EN ISO 20957-2 für Kraft-Trainingsgeräte, aktuell 2024-12. Beide sind gemeinsam anzuwenden, wobei Teil 2 Vorrang hat, wo er abweicht.
Was bedeutet Klasse H bei einer Kraftstation?
Klasse H steht für den Heimbereich. Die Norm nennt daneben die Klassen S und I für Einrichtungen wie Studios, Vereine, Hotels und Rehabilitationszentren, deren Zugang und Aufsicht der Eigentümer regelt. Ein Klasse-H-Gerät ist für die private Nutzung geprüft, nicht für wechselnde, unbeaufsichtigte Nutzer.
Ist das GS-Zeichen bei Kraftstationen Pflicht?
Nein. Das ProdSG regelt in den Paragrafen 20 bis 22 die Zuerkennung und die Pflichten der GS-Stellen, aber keine Kennzeichnungspflicht für Hersteller. Der TÜV-Verband bezeichnet es entsprechend als freiwilliges Zeichen. Fehlt es, fehlt kein Rechtsnachweis, sondern nur der Prüfnachweis.
Wie prüfe ich, ob ein GS-Zeichen echt ist?
Über zwei öffentliche Quellen. Nach Paragraf 22 Absatz 1 ProdSG muss jede GS-Stelle alle ausgestellten Bescheinigungen mit eindeutigen Produktdaten veröffentlichen — dafür gibt es Zertifikatsdatenbanken. Zusätzlich veröffentlicht die BAuA die befugten GS-Stellen und gemeldete Missbrauchsfälle.
Warum hat eine Kraftstation keine Genauigkeitsklasse?
Weil sie nichts anzeigt, was falsch messen könnte. Teil 2 der Norm hält in einer Anmerkung fest, für diese Geräteart gelten keine Genauigkeitsklassen, da sie keinen Einfluss auf die Sicherheit haben. Relevant ist die Verwendungsklasse, nicht die Genauigkeitsklasse.